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10/2001
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MEHRHEIT IM FINANZAUSSCHUSS

Gesetz zur Bekämpfung von Steuerbetrug gebilligt

(fi) Mit der Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Finanzausschuss am 14. November den Entwurf der Bundesregierung für ein Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz ( 14/6883, 14/7085) in der von diesen Fraktionen beantragten Fassung angenommen. CDU/CSU und FDP stimmten gegen das Vorhaben, die PDS enthielt sich.

Ziel ist es, steuerehrliche Unternehmer vor Wettbewerbsverzerrungen zu schützen, die durch den "gezielten Missbrauch des Vorsteuerabzugs" entstehen. Um dem entgegenzuwirken, soll das Finanzamt nach dem Willen des Ausschusses künftig mit Zustimmung des Steuerpflichtigen die Auszahlung von Vorsteuererstattungen von Sicherheitsleistungen abhängig machen können, wenn unklar ist, ob die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug auch vorliegen.

Haftung einführen

Um die planmäßige betrügerische Abschöpfung der Vorsteuer einzudämmen, soll ein Haftungstatbestand eingeführt werden. Führt ein Unternehmer die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer planmäßig nicht an den Fiskus ab und soll dennoch der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden, dann hätte das Finanzamt künftig die Möglichkeit, Unternehmer für die nicht abgeführte Umsatzsteuer haftbar zu machen. Zugleich sollen die Finanzämter ermächtigt werden, ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Räume von Selbstständigen während der Geschäfts- und Arbeitszeiten aufzusuchen, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können (so genannte Umsatzsteuer-Nachschau).

Der Ausschuss nahm darüber hinaus weitere Änderungsanträge der Koalition an, wonach künftig Organschaften mit Lebens- oder Krankenversicherungsunternehmen nicht mehr steuerlich anerkannt werden sollen (siehe nebenstehenden Bericht). Schließlich sollen die Abgabenordnung und das Strafgesetzbuch so geändert werden, dass die banden- oder gewerbsmäßige Steuerhinterziehung als Verbrechen eingestuft wird, um die Geldwäsche von organisierten Kriminellen zu bekämpfen.

Auf Antrag der SPD beschloss der Ausschuss bei Enthaltung der Opposition, dass das Bundesfinanzministerium in zwei Jahren über die Erfahrungen mit dem Gesetz berichten soll. Die SPD sprach von einem Steuerbetrug von mehr als 20 Milliarden DM. Die Finanzverwaltungen brauchten die erforderliche materielle Ausstattung und die Möglichkeit der unangekündigten "Nachschau", die keine Außensteuerprüfung sei. Bandenmäßige Steuerhinterziehung sei kein "Kavaliersdelikt".

Union: Falsche Mittel

Die Union begründete ihre Ablehnung damit, dass sie das Ziel der Betrugsbekämpfung zwar befürworte, mit einigen Punkten aber nicht einverstanden sei. In einem Entschließungsantrag, den die Mehrheit ablehnte, heißt es, mit den Mitteln dieses Gesetzes sei Steuerbetrug nicht einzudämmen. Die Regierung solle daher einen Entwurf vorlegen, der diesem Ziel "wirklich" nachkommt.

Die FDP stimmte zwar dem Ziel des Gesetzes zu. Die Ausweitung der Befugnisse der Finanzbehörden und die unangekündigte "Nachschau" seien dazu aber nicht erforderlich. Auch sei die Sicherheitsleistung für unbescholtene Unternehmen "unverhältnismäßig". Die PDS bedauerte, dass es nicht zu einem Einvernehmen im Ausschuss kam. Das Gesetz stelle den mit den Ländern gefundenen "kleinsten gemeinsamen Nenner" dar.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110056a
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