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11/2001
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JUSTIZMINISTERIUM

Geld für Opfer des Rechtsextremismus

(hh) Um rund 2,5 Millionen € aufgestockt hat der Bundestag die Ausgaben im Justizhaushalt. Von den 345,53 Millionen € sind knapp 222,49 Millionen € für Personal, rund 73,1 Millionen € für die Verwaltung, 35,48 Millionen € für Investitionen und 14,47 Millionen € für Zuweisungen und Zuschüsse reserviert. Für Härteleistungen zu Gunsten der Opfer rechtsextremistischer Übergriffe stehen insgesamt 2,5 Millionen € bereit ( 14/6800– Epl. 07, 14/7307, 14/732114/7323).

Einzelplan 07 - Justiz
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0111/0111028b
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