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11/2001
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GESETZENTWURF DES BUNDESRATES

Kfz-Zulassung soll an die Steuerzahlung per Lastschrift geknüpft werden können

(fi) Der Bundesrat will die Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer erleichtern. Wie es in einem Entwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ( 14/7466) heißt, sei die Situation in den Ländern auf Grund von Rückständen bei der Kfz-Steuer nicht zufriedenstellend. Dabei handele es sich um sehr viele Fälle mit vergleichsweise geringen Beträgen, so dass die zwangsweise Einziehung der Steuer einen sehr großen Verwaltungsaufwand erfordere.

Der Bundesrat empfiehlt daher, in das Kfz-Steuergesetz eine Ermächtigung aufzunehmen, wonach die Aushändigung des Fahrzeugscheines davon abhängig gemacht werden kann, dass eine Ermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer von einem Bankkonto des Fahrzeughalters erteilt worden ist oder dass keine Steuerrückstände bestehen. Davon würden sich die Länder eine Abnahme der Rückstandsfälle bei dieser Steuer erwarten. Die Bundesregierung stimmt dem Entwurf in ihrer Stellungnahme zu. Rechtsverordnungen der Länder, die einen weitgehend obligatorischen Lastschrifteinzug bei Steuerpflicht oder das Versagen einer Kfz-Zulassung bei Steuerrückständen regeln, seien nicht unbedenklich, heißt es. Für die Fahrzeughalter stellten die Ermächtigungen "nicht unerhebliche Eingriffe" dar. Die Verordnungen der Länder müssten daher der grundrechtlichen Anforderung der Verhältnismäßigkeit genügen, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0111/0111039b
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