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11/2001
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GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG

Parlamentarier beschließen Senkung der Schwankungsreserve

(as) Die Schwankungsreserve der gesetzlichen Rentenversicherung soll auf 80 Prozent einer Monatsausgabe reduziert werden. Dies beschloss der Bundestag am 29. November gegen die Stimmen der Opposition, indem er einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalition ( 14/7284, Beschlussempfehlung 14/7598) annahm.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung müsse ohne diese Änderung um 0,3 Prozent steigen, da sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtert hätten, heißt es in der Vorlage.

Nach Überzeugung der Sozialdemokraten ist es nicht nötig, eine volle Monatsausgabe der Renten als Reserve einzuplanen. Auch bei früheren Reduzierungen der Schwankungsreserve sei es nicht zu finanziellen Engpässen der Rentenversicherung gekommen. Da die Bundesgarantie die Rentenkassen gegen eventuelle Liquiditätsprobleme absichere, blieben Vertrauen und Sicherheit der Altersversorgung gewahrt. Die Alternative wäre, in der derzeit schwierigen konjunkturellen Situation die Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit höheren Beitragssätzen zu belasten.

"Systemwidriger" Eingriff

Die CDU/CSU bezeichnete den Eingriff als "systemwidrig"; mit diesem Schritt solle ein "rentenpolitischer Offenbarungseid" abgewendet werden. Die Regierung habe offensichtlich nicht vor, die Reserve in absehbarer Zeit wieder aufzufüllen. Die Rechnung müsse dann nach der nächsten Bundestagswahl bezahlt werden. Die Konjunkturprognose der Bundesregierung bezeichnete die Fraktion als zu optimistisch. Angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung müsse die Reserve weiter gesenkt werden, oder die Beitragssätze seien anzuheben. Damit sei das Vertrauen in die Rentenversicherung nachhaltig beschädigt. Ein entsprechender Antrag der Union ( 14/7292) fand die Unterstützung der FDP, wurde aber von den anderen Fraktionen zurückgewiesen. Darin fordern die Parlamentarier Vorschläge von der Regierung, wie der Beitrag zur Rentenversicherung auch ohne Senkung der Mindestreserveverpflichtung stabil gehalten werden kann.

FDP: Täuschungsmanöver

Die FDP bezeichnete die langfristige Senkung der Schwankungsreserve als "Täuschungsmanöver". Außerdem sei die Garantie der Liquidität durch den Bundeszuschuss der falsche Schritt. Die Regierung zeige mit ihrer Vorgehensweise, dass die Sanierung der Rentenversicherung gründlich misslungen sei.

Die Bündnisgrünen verwiesen auf die weltweiten wirtschaftlichen Rahmendaten, die eine Erhöhung der Beitragssätze nötig gemacht hätten. Man reagiere mit der Senkung der Reserve auf die Arbeitsmarktsituation. Im Gegensatz zu früheren Regierungen gehe die Koalition seriös vor, da die Schwankungsreserve per Gesetzesänderung neu festgelegt werde.

Auch die PDS kritisierte die Pläne von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Angesichts der Entwicklung sei es über kurz oder lang unausweichlich, die Reserve weiter abzusenken oder die Beiträge zu erhöhen. Die Fraktion plädierte dafür, konjunkturelle Maßnahmen durchzusetzen. Außerdem sei es unausweichlich, die Einnahmenseite der Rentenversicherung zu stärken und die Summe der Beitragszahler zu erhöhen.

Der Haushaltsausschuss schreibt in seinem Bericht ( 14/7637), mit der Senkung der Reserve werde eine Belastung des Bundes beim allgemeinen Zuschuss zur Rentenversicherung von 0,5 Milliarden € und bei den Beiträgen für Kindererziehungszeiten von 0,2 Milliarden € vermieden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0111/0111040b
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