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11/2001
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TERRORISMUSBEKÄMPFUNG

Ausländische Studierende nicht unter Generalverdacht stellen

(bf) Die Innen- und Sicherheitsbehörden sollen nach dem Willen der PDS aufgefordert werden, bei ihren Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung nicht Studierende bestimmter Nationalitäten und Religionszugehörigkeiten unter "Generalverdacht" zu stellen. Wie die Fraktion in ihrem Antrag ( 14/7425) feststellt, geben erste Reaktionen auf die Terroranschläge vom 11. September Anlass zu Befürchtungen, dass die bisher eingeleiteten Schritte zur Internationalisierung der Hochschulen grundsätzlich in Frage gestellt werden könnten. Die Hochschulen müssten sich aber gerade jetzt als Ort der Toleranz, der Weltoffenheit, der internationalen und interkulturellen Verständigung und des freien Gedankenaustausches erweisen.

Die Bundesregierung soll deshalb die Voraussetzungen für eine Liberalisierung der ausländerrechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, heißt es. So fordern die Antragsteller für alle, die an einer Hochschule in Deutschland ein Studium, eine wissenschaftliche Qualifikation oder eine Forschungs- oder Lehrtätigkeit aufnehmen möchten, einen individuellen Rechtsanspruch auf Einwanderung. An einer deutschen Hochschule beschäftigte ausländische Wissenschaftler sollen darüber hinaus eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Weiter wird die Regierung aufgefordert, das Dritte Buch des Sozialgesetzbuchs, das Hochschulrahmengesetz sowie das Bundesausbildungsförderungsgesetz im Sinne einer Liberalisierung zu ändern. Die PDS will unter anderem ferner die Stipendienprogramme für Studierende und Promovierende aus Entwicklungs- und Transformationsländern sowie die Gastdozentenprogramme ausgeweitet wissen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0111/0111047c
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