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01/2002
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Hilfsleistungen zur Pflege klarstellen

(as) Einige Formulierungen des Bundesversorgungsgesetzes sollen im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung berichtigt und klargestellt werden. Dies schreibt die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf ( 14/8008). Darüber hinaus sei es auch nötig, für Leistungen der Hilfe zur Pflege eine gesetzliche Klarstellung vorzunehmen. Das Rangverhältnis der Beihilfeleistungen zur Kriegsopferfürsorge habe in der Praxis zu Problemen geführt. Außerdem erklärt die Regierung, durch die vorgesehenen Änderungen würden Regelungen im Kindergeldrecht und im Bundessozialhilfegesetz nachvollzogen.

In ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf fordert die Länderkammer unter anderem, die Definitionen von Hilfsmitteln und Zubehör zu verdeutlichen. Die Regierung entgegnet wiederum in ihrer Gegenäußerung, den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen könne sie aus fachlichen Erwägungen nicht zustimmen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201034b
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