Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2002 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 01/2002 >
01/2002
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

ANHÖRUNG

Chemische Industrie erwartet Halbierung des Angebots an Biozidwirkstoffen

(um) Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) rechnet damit, dass von europaweit 1.400 Biozidwirkstoffen künftig wesentlich weniger als die Hälfte zur Verfügung stehen werden. Die andere Hälfte werde vom Markt verschwinden, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über das "Inverkehrbringen von Biozidprodukten" (14/7007).

Der VCI begründete seine Prognose in der vom Umweltausschuss einberufenen öffentlichen Anhörung am 21. Januar damit, dass nach Inkrafttreten des Biozidgesetzes eine rentable Vermarktung der Wirkstoffe auf Grund der hohen Zulassungskosten nicht mehr gewährleistet sei.

Ein mittelständisches Unternehmen laufe heute schon Gefahr, so der VCI, dass kein Wirkstoffhersteller den von ihm nur in geringen Mengen benötigten Wirkstoff für die von ihm verkaufte Produktart unterstützt. Dies bedeute, dass er die enormen Kosten für die Wirkstoffüberprüfung für seine Produktart selbst finanzieren oder, falls sich das nicht rechne, das Produkt vom Markt nehmen müsse. Betroffen seien nicht nur viele kleine Nischenprodukte, sondern auch größere Anwendungen.

"Zahlreiche Unternehmen in ihrer Existenz bedroht"

Diese Marktbereinigung werde vielen, vor allem kleinen und mittleren Unternehmen, die Existenz kosten, so der VCI. Die große Zahl der am künftigen Zulassungsverfahren für Biozid-Produkte beteiligten Behörden werde einen hohen bürokratischen Aufwand und erhebliche Zeitverzögerung sowie zusätzliche Kosten verursachen.

Daher schlägt der VCI vor, dass die als Zulassungsstelle vorgesehene Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin entscheidet und lediglich das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin und das Umweltbundesamt am Zulassungsverfahren beteiligt werden.

Auch die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft schließt in ihrer Stellungnahme nicht aus, dass sich aus der Anwendung des Biozidgesetzes zahlreiche Erschwernisse für Antragsteller und Zulassungsinhaber ergeben.

Das Zulassungsverfahren werde viele Mittel vom Markt verschwinden lassen, so die Behörde. Durch eine "angemessene Handhabung" der Zulassungsanforderungen und Gebührenregelungen sollte jedoch versucht werden, kleinen und mittelständischen Unternehmen im Biozidsektor und im Pflanzenschutz den Verbleib am Markt zu ermöglichen.

"Zulassungsverfahren straffen"

Eine Straffung des Zulassungsverfahrens empfiehlt auch das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) aus Hamburg. Anders als der VCI empfiehlt das PAN jedoch, das neue Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als Zulassungsstelle zu berufen und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und das Umweltbundesamt als beteiligte Behörden auszuweisen.

Dagegen argumentiert das nordrhein-westfälische Umweltministerium, die Beteiligung der zuständigen Fachbehörden sei angesichts des Gefahrenpotenzials vieler Biozidprodukte für Mensch und Umwelt absolut notwendig.

Biozidprodukte deckten ein weites Anwendungsspektrum ab, von Desinfektionsmittel im Haushalt bis zu Schiffsanstrichen. Produkte mit erheblichem Gefährdungspotenzial sollten nicht vermarktet werden dürfen. Das bisherige System sei nicht erfolgreich gewesen, wie die Erfahrungen etwa mit Holzschutzmitteln zeigten. Nur eine sorgfältige Prüfung von Stoffen vor ihrer Marktzulassung könne die Gesundheitsgefährdung deutlich verringern.

Da die vorgesehenen Regelungen europaweit gelten, könne sich die Wettbewerbssituation nicht verschlechtern, heißt es in der Stellung-nahme des Instituts für angewandte Toxikologie und Umwelthygiene an der Universität Oldenburg. Im Hinblick auf den amerikanischen Markt könne ein umfangreiches Zulassungsverfahren in Europa nur Vorteile bringen.

Die Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin (IGUMED) hält es für wünschenswert, dass die Anbieter ihr Produktprogramm straffen und "weniger sorglos" mit diesen Produkten umgehen.

Der Schutz von Verbrauchern und Umwelt würde dann dadurch tendenziell verbessert. Die geplante Umsetzung der Richtlinie führe zu mehr Bürokratie, aber auch zu mehr Umwelt- und Verbraucherschutz.

Der "Verbraucherzentrale Bundesverband" betont das Ziel einer umfassenden Risikobewertung der Biozide durch das Zulassungsverfahren.

"Hoher Aufwand auf Grund der EU-Richtlinie"

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale kann ein möglichst geringer Zeitaufwand kein vorrangiges Ziel sein. Auch das Umweltbundesamt teilt nicht die Einschätzung, dass die Bürokratie gesteigert wird, ohne den Umwelt- und Verbraucherschutz wesentlich zu verbessern.

Der hohe Aufwand resultiere vor allem aus den Vorgaben der Richtlinie und nicht aus der von der Regierung gewählten Form der Umsetzung, heißt es in der Stellungnahme der Behörde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201059
Seitenanfang
Druckversion