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01/2002
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TIERSEUCHENRECHT

Vermittlungsergebnis angenommen

(vs) Der Bundestag hat am 1. Februar einen vom Vermittlungsausschuss am 29. Januar unterbreiteten Kompromissvorschlag ( 14/8094) zum Gesetz zur Änderung des Fleischhygienegesetzes, des Geflügelfleischhygienegesetzes und des Tierseuchengesetzes (14/7153neu, 14/7467) angenommen. Danach soll das in Frage stehende Gesetz dahingehend ergänzt werden, dass der Entschädigungsanspruch für Tierverluste zukünftig auch bei schuldhaftem Nichtbefolgen von unmittelbar geltenden EU-Rechtsakten entfällt.

Der Bundesrat hatte die Anrufung des Vermittlungsausschusses ( 14/7941) damit begründet, dass die gegenwärtig geltenden Entschädigungsregelungen im Tierseuchengesetz keine ausreichende Rechtsgrundlage darstellen, um bis zum Erlass entsprechender Durchführungsbestimmungen die Entschädigungen für Tierverluste auf Grund unmittelbar geltender Vorschriften in EU-Rechtsakten zumindest bundeseinheitlich zu regeln.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201064d
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