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01/2002
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NETZZUGANG

Gegen Diskriminierung vorgehen

(vb) Das Eisenbahn-Bundesamt soll verpflichtet werden, bei diskriminierendem Verhalten beim Zugang zum Schienennetz einzugreifen. Dafür sprach sich der Verkehrsausschuss am 30. Januar einstimmig aus, indem er einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/6929) annahm. Darin heißt es, die Behörde solle die Kompetenz erhalten, diskriminierendes Verhalten zu untersagen. Das Amt soll demnach eingreifen können, wenn technische oder betriebliche Anforderungen gestellt werden, die das erforderliche Maß überschreiten. Auch sollen Trassenpreissysteme untersagt werden, die den diskriminierungsfreien Netzzugang beeinträchtigen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201072a
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