Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2002 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 01/2002 >
01/2002
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

AUSSCHUSSENTSCHEIDUNG

Anträge zum Kampf gegen den Terrorismus abgelehnt

(aw) Mit der Mehrheit der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Auswärtige Ausschuss am 23. Januar zwei Anträge der Opposition abgelehnt.

Nach dem Willen der FDP-Fraktion ( 14/7445) sollte sich die Bundesregierung dafür stark machen, dass die NATO "die ihr zustehende Rolle" bei der Planung, Koordination und Führung der gemeinsamen politischen und militärischen Aktivitäten im Kampf gegen den Terrorismus übertragen erhält. Die Regierung habe ferner sicherzustellen, dass ein Höchstmaß an Transparenz über den Einsatz von Bundeswehrsoldaten gewährleistet werde sowie Parlament und Öffentlichkeit umfassend über die Umsetzung des erteilten Mandats unterrichtet würden. Die Initiative der Freien Demokraten skizziert darüber hinaus präventive außenpolitische Konzepte gegen den internationalen Terrorismus.

Gemeinsam mit den Partnern der EU müsse die Bundesregierung einen Resolutionsentwurf in New York mit dem Ziel einbringen, eine umfassende und weltweit verbindliche UNO-Anti-Terror-Konvention zu verabschieden. Darin müssten alle bisher gebilligten relevanten regionalen und sektoralen Konventionen zusammengeführt werden.

Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus ist auch Thema eines Antrages der PDS-Fraktion. Nach Ansicht der Abgeordneten muss dieser mit zivilen, nicht kriegerischen Mitteln geführt werden. Dazu sei es nötig, die militärischen Angriffe auf Afghanistan sofort einzustellen, erklärt die Fraktion in ihrem, vom Ausschuss abgelehnten Antrag ( 14/7500). Damit würden die Bedingungen für humanitäre Hilfe im ganzen Land verbessert und insbesondere Binnenflüchtlingen und den schwächsten Bevölkerungsgruppen (Frauen, Kindern und Kranken) das Überleben gesichert. Die Regierung müsse ferner dafür Sorge tragen, die demokratische Opposition inner- und außerhalb Afghanistans sowie die im Ausland lebenden Flüchtlinge und die im Widerstand arbeitenden Frauen zu unterstützen.

Die Regierung fordert sie auch auf, gegen eine Ausweitung des Krieges auf andere Staaten zu agieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201077c
Seitenanfang
Druckversion