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02/2002
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GESETZENTWURF ÜBERWIESEN

Die Einfuhr embryonaler Stammzellen verbieten

(bf) Die Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen soll grundsätzlich verboten sein. Dies sieht ein Gesetzentwurf ( 14/8394) von 115 Abgeordneten der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen vor, den das Plenum am 28. Februar an die Ausschüsse überwiesen hat.

Die ausnahmsweise Einfuhr und Verwendung setzt die Genehmigung durch eine staatliche Kontrollbehörde voraus, heißt es weiter. Die Genehmigung soll nur dann erteilt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzungen sind nach dem Gesetzentwurf:

Es dürfen nur solche Stammzellen eingeführt und verwendet werden, die am 1. Januar 2002 bereits vorhanden waren; Einfuhr und Verwendung dürfen nur zu Forschungszwecken und nur zur Verfolgung hochrangiger Forschungsziele erfolgen; gleichwertige Erkenntnisse sind mit tierischen Zellen oder anderen menschlichen Zellen nicht zu erreichen; die Stammzellen wurden aus Embryonen gewonnen, die zur Herbeiführung einer Schwangerschaft gezeugt, aber aus Gründen, die nicht an ihm selbst liegen, nicht mehr implantiert wurden.

Nach dem Entwurf soll die zuständige Genehmigungsbehörde das Robert-Koch-Institut/Paul-Ehrlich-Institut in Berlin sein. Weiter werden durch den Gesetzentwurf die Einrichtung und die Aufgaben einer zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung für die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen geregelt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202081a
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