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03/2002
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ANTRAG DER KOALITIONSFRAKTIONEN ANGENOMMEN

Stärkere Mobilisierung einheimischer Finanzmittel für Entwicklung gefordert

(ez) Der Bundestag hat am 15. März einen Antrag der Koalitionsfraktionen "Entwicklungsfinanzierung international stärken" zur UN-Konferenz "Financing for Development" ( 14/8487) mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen das Votum von CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der PDS angenommen.

Danach soll sich die Regierung auf der UN-Entwicklungsfinanzierungs-Konferenz vom 18. bis 22. März in Monterrey (Mexiko) für die Umsetzung ihres im April 2001 beschlossenen "Aktionsprogrammes 2015" einsetzen.

Vorrangig sei dabei eine stärkere Mobilisierung einheimischer Finanzmittel für die Entwicklung. Dies setze einen entschlossenen Kampf gegen Vergeudung öffentlicher Mittel und gegen Korruption sowie die Sicherung von Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Menschenrechten voraus. Zu erreichen sei der Aufbau eines funktionierenden Bankensystems, eine verbesserte Bankenaufsicht und die Schaffung sozialer Sicherungssysteme.

Im Entwurf für das Abschlussdokument der Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung, den so genannten "Monterrey-Konsens", sei ein umfassender Katalog beschlossen worden, der Forderungen und Erwartungen an alle Teilnehmerstaaten enthalte.

Die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) vorgeschlagene Schaffung eines internationalen Insolvenzregimes biete überschuldeten Staaten die Chance, mit öffentlichen und privaten Gläubigern Schuldenregelungen zu treffen. So sollte eine Bestandsaufnahme der bisherigen Entschuldungspolitik vorgelegt werden, um ärmere Bevölkerungsschichten vor katastrophalen sozialen Konsequenzen eines Staatsbankrotts besser schützen zu können.

Die Regierung sollte anregen, ein neues Verfahren zur Bereinigung der Überschuldung von Staaten zu diskutieren und sich dabei für die Einführung eines fairen und transparenten Verfahrens einsetzen. Entwicklungsländer sollten bei der Schaffung von Rahmenbedingungen für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gleichstellung der Geschlechter und bei guter Regierungsführung als Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung unterstützt werden.

Gleichzeitig sei darauf einzuwirken, "Steueroasen" zu beseitigen, die eine gerechte Besteuerung und Nutzung von Einkommen und Vermögen in allen Ländern untergraben. Es gelte Steuerflucht und Geldwäsche durch ein internationales Verbot zu verhindern und Finanzgeschäfte, die nicht den Mindeststandards der Bank für internationalen Zahlungsausgleich folgen, zu verbieten. Erwirkt werden müsse ein internationales Vorgehen zur Rückführung von Guthaben, die illegal ins Ausland transferiert wurden.

Anzustreben sei ferner eine Öffnung der Märkte der Industrienationen und eine stärkere Beteiligung der Entwicklungsländer in den für Entwicklungszusammenarbeit und Finanzfragen zuständigen internationalen Gremien wie dem IWF und der Weltbank.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203026a
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