Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2002 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 03/2002 >
03/2002
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

FERNSTRASSENBAU

Rechtliche Voraussetzungen für Betreibermodelle schaffen

(vb) Für Betreibermodelle im Bundesfernstraßenbau sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Zu diesem Zweck hat die Regierung einen Gesetzentwurf ( 14/8447) eingebracht. Der Bau, die Erhaltung und die Finanzierung bestimmter Bundesfernstraßenprojekte könnten demnach auf Private übertragen werden. Diese sollen im Gegenzug zur Refinanzierung das Recht erhalten, Mautgebühren zu erheben.

Die Änderungen sollen bisherige Schwierigkeiten des 1994 verabschiedeten Gesetzes zur Privatfinanzierung beseitigen und den Angaben zufolge im Vergleich zur bisherigen Rechtslage ein höheres Maß an Rechtssicherheit für alle Betroffenen herstellen und zugleich einen Anreiz dafür schaffen, privates Kapital bei der Schaffung öffentlicher Infrastruktur vermehrt einzusetzen. Weiter heißt es, ergänzende Bestimmungen zu praktischen Einzelheiten der Mautgebührenerhebung mit Blick auf den Datenschutz, die Kontrolle der Mautgebühreneinrichtung und Ordnungswidrigkeiten würden operationelle Schwierigkeiten beseitigen.

In seiner Stellungnahme spricht sich der Bundesrat gegen Vorhaben der Regierung aus, bisherige Einvernehmen mit den betroffenen obersten Landesstraßenbaubehörden nun durch die Zustimmung des Bundesrates zu ersetzen. Nach Überzeugung der Länderkammer ist dies nicht ausreichend, da ein Vorhaben nicht gegen den Willen der betroffenen Länder durchgesetzt werden sollte. Außerdem sei eine Beteiligung des Bundesrats in diesen Fällen entbehrlich, da in der Regel die Verwirklichung eines Vorhabens in einem Land von geringerem Interesse für die übrigen Länder sei. Die Regierung stimmt in ihrer Gegenäußerung dem Vorschlag der Länderkammer zu.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203069a
Seitenanfang
Druckversion