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03/2002
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ANHÖRUNG

Kritik an Umsetzung der EU-Gentechnikrichtlinie geübt

(ge) Die geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Gentechnik ist am 20. März auf Kritik der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses gestoßen. Bernd Skrobanek vom Verband forschender Arzneimittelhersteller äußerte sich während des Hearings enttäuscht über die Gesetzentwürfe der Bundesregierung ( 14/8230) und des Bundesrates ( 14/5929) zur Änderung des Gentechnikgesetzes.

Das Deregulierungspotenzial der EU-Richtlinie werde nicht ausgeschöpft, obwohl dem kein Gewinn an Sicherheit gegenüberstehe. Auch Vorschläge zur Vereinfachung von Zulassungsverfahren würden nicht aufgegriffen.

Jens Katzek von der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie forderte den Gesetzgeber auf, die Chancen der EU-Vorgaben zu ergreifen. Die Bundesrepublik sei derzeit im Biotechnologiebereich die Nummer eins, da sich in den letzten Jahren 400 Unternehmen gegründet hätten. Die vorliegenden Gesetzesinitiativen seien aber ein falsches politisches Signal, insbesondere Verfahrensvereinfachungen würden nicht vorgenommen.

Experte bemängelt Einteilung der Sicherheitsstufen

Für den Bereich der Sicherheitsstufe zwei, so Dieter Heublein vom Bayrischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, sehe die EU-Richtlinie Vereinfachungen beim Zulassungsverfahren von Mikroorganismen vor. Für diese Sicherheitsstufe würde ein Anzeige- an Stelle eines Zulassungsverfahrens völlig ausreichen. Wichtig sei es, die Änderung der Richtlinie so bald wie möglich umzusetzen. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass die Bevölkerung der Biotechnologie mit Vorbehalten gegenüberstehe.

Für den Einzelsachverständigen Professor Thomas Altmann kann der Regierungsentwurf dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gentechnikunternehmen zu verbessern. Allerdings sei es Großbritannien gelungen, die Richtlinie mit ihren Verfahrensvereinfachungen schneller umzusetzen. Nach wie vor sei es nicht möglich, mit den USA zu konkurrieren, da dort die Regulierungsmaßnahmen äußerst gering seien, ohne dass Sicherheitslücken entstanden seien.

Verbraucherzentralen fordern höhere Haftung

Der Vertreter des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Thomas Isenberg, machte deutlich, dass eine erweiterte Deckungsvorsorge bei Haftungen von neuen Projekten nötig sei. Es dürfe nicht vergessen werden, dass gerade bei der Gentechnik die Verbraucher sensibler reagierten.

Auch Professor Peter Stadler, Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmens, kritisierte die geplante Umsetzung der EU-Richtlinie. Insbesondere kleinere Unternehmen hätten es sehr schwer, das Verhalten der Politik in die eigenen Planungen einzukalkulieren. Zum einen würde die Branche gehätschelt, zum anderen durch Maßnahmen gegen vermeintliche Sicherheitsrisiken gegeißelt. Die EU-Vorgaben sollten daher komplett umgesetzt werden, um die Wichtigkeit der Branche widerzuspiegeln, so der Experte.

Der Einzelsachverständige Conrad von Kameke hält die derzeitigen Regelungen im Bereich Gentechnik für ausreichend. Bisher habe es in Deutschland kein Vorkommnis gegeben, beim dem durch die Verwendung von Gentechnik ein Sicherheitsrisiko entstanden sei. Für sich genommen berge die Technik kein Risiko.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203078c
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