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06/2002
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(1) Erststimme

Die Erststimme wird auf der linken Seite des Stimmzettels vergeben. Sie ist die Wahlkreisstimme und hat mit dem Kräfteverhältnis im Bundestag zunächst nichts zu tun. Sie entscheidet, welcher der örtlichen Kandidaten die Region in Berlin vertritt. Es gewinnt, wer im jeweiligen Wahlkreis die meisten Stimmen hinter sich bringen kann. Dazu reicht die einfache Mehrheit. Nur ausnahmsweise hat die Erststimme etwas mit der Stärke einer Partei im Parlament zu tun. Dann nämlich, wenn eine Partei zwar bundesweit bei den Zweitstimmen an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist, aber mindestens drei ihrer Kandidaten per Erststimme erfolgreich sind: Dann zieht sie doch in den Bundestag ein. Und außerdem kommt jeder Wahlkreisgewinner in den Bundestag, völlig unabhängig davon, ob seine Partei die Fünf-Prozent-Hürde überwindet oder nicht.

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(2) Mandat

Mandat bedeutet in wörtlicher Übersetzung Auftrag. Die Mandatsträger, die durch das Votum der Bürger in den Bundestag gewählt sind, verstehen sich als Beauftragte des Volkes. Die Ausübung ihres Mandates ist also nichts anderes als die Erfüllung eines Wählerauftrages. Das freie Mandat in den modernen demokratischen Verfassungen bedeutet, dass die Abgeordneten nur ihrem eigenen Gewissen unterworfen sind und keinen speziellen Weisungen zu folgen haben. Das Mandat für die Gestaltung der Politik im Bundestag ist zeitlich begrenzt. Die Gültigkeit erlischt mit der Konstituierung eines neuen Bundestages.

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(3) Wahlkreis

Damit alle Stimmen gleich viel Gewicht haben, ist das Bundesgebiet in 299 Wahlkreise aufgeteilt worden, in denen stets annähernd gleich viele Wahlberechtigte wohnen. Das sind jeweils rund 250.000. Abweichungen nach oben und unten sind möglich, damit den Verhältnissen vor Ort, den gewachsenen Zusammenhängen von Städten, Gemeinden und Landkreisen Rechnung getragen werden kann. Aber wenn durch Zuzüge und Wegzüge das Verhältnis zu stark aus dem Gleichgewicht gerät, müssen die Wahlkreise neu zugeschnitten werden. Die Ost-West-Wanderung hat dazu geführt, dass im Westen mehr Wahlkreise entstanden, im Osten einige gestrichen und die verbleibenden vergrößert werden mussten.

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(4) Zweitstimme

Die Zweitstimme wird auf der rechten Hälfte des Stimmzettels vergeben. Sie ist die Entscheidungsstimme. Sie bestimmt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, allein darüber, in welchem Kräfteverhältnis die Parteien im Bundestag vertreten sind. Da sie also über Mehrheit oder Minderheit im Parlament entscheidet, wird durch sie vorgegeben, welche Partei oder welche Parteienkoalition im Bundestag so stark wird, dass deren Abgeordnete ihren Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers durchbringen können. Sobald bundesweit alle Zweitstimmen zusammengezählt sind und feststeht, wie viele Sitze die einzelnen Parteien im Verhältnis zueinander bekommen, wird ermittelt, wie viele Abgeordnete über die jeweiligen Landeslisten in den Bundestag einziehen. Deshalb stehen auf der rechten Stimmzettelhälfte hinter den Parteien auch die erstplazierten Bewerber der jeweiligen Landesliste der Parteien.

(5) Direktmandat

Das Direktmandat wird direkt vom Wähler an einen Bewerber im eigenen heimischen Wahlkreis vergeben. Und zwar geht der Auftrag immer an denjenigen Kandidaten, der vor Ort die meisten Erststimmen bekommt. Er ist automatisch gewählt, unabhängig vom Abschneiden seiner Partei und vom bundesweiten Kräfteverhältnis. Während die Bewerber auf Landeslisten am Wahlabend oft noch stundenlang bangen müssen, ob auch sie in den Bundestag einrücken, ist der Gewinner des Direktmandates direkt bekannt, sobald im Wahlkreis die Erststimmen ausgezählt sind. Nur wenn zufällig zwei Kandidaten haargenau dieselbe Stimmenzahl erreichen, entscheidet das Los. Scheidet ein direkt gewählter Abgeordneter während der Legislaturperiode aus, rückt für ihn ein Bewerber von der Landesliste nach – sofern es im betreffenden Bundesland keine Überhangmandate gegeben hat.

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(6) Landeslisten

Wer in den Bundestag kommt, entscheidet der Wähler. Er findet dazu auf seinem Stimmzettel zwei Vorschläge vor. Links den Kreiswahlvorschlag für die Erststimme, rechts den Landeswahlvorschlag für die Zweitstimme. Da es bei der Zweitstimme um das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag geht, stellt jede Partei, die an der Bundestagswahl teilnehmen will, in den einzelnen Bundesländern Listen auf. Darin stehen der Reihenfolge nach diejenigen Kandidaten, die die Partei gern im Bundestag hätte. Die Landesliste "zieht" immer von oben nach unten. Wenn also in einem Land zehn Mandate auf eine Partei entfallen und diese Partei in dem Land vier Direktmandate errungen hat, bleiben sechs Sitze übrig, die über die Landesliste vergeben werden. Dann rücken die ersten sechs Kandidaten der Landesliste in den Bundestag ein. Sind darunter Politiker, die bereits direkt gewählt worden sind, "zieht" die Landesliste in entsprechender Anzahl weiter nach unten durch.

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(7) Überhangmandat

Überhangmandate haben damit zu tun, dass über die Erststimme Direktmandate zwingend vergeben werden, zugleich aber über die Zweitstimme das bundesweite Kräfteverhältnis aller Parteien zueinander festgestellt wird. Wenn beispielsweise einer Partei auf Grund ihres bundesweiten Abschneidens 200 Mandate zustehen, die dann je nach Abschneiden in den einzelnen Bundesländern heruntergerechnet werden, kann es passieren, dass auf die Partei in dem Bundesland XY elf Mandate entfallen. Wenn aber 13 Abgeordnete dieser Partei in diesem Bundesland bereits per Erststimme ein Direktmandat errungen haben, kann ihnen das niemand mehr wegnehmen. Somit erhält die Partei in diesem Bundesland zwei Überhangmandate. Es bleibt also bei 13.

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(8) Briefwahl

Briefwählen kann jeder, der ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, wenn er aus wichtigem Grund (das kann auch ein Urlaub sein) am Wahltag nicht sein Wahllokal aufsuchen kann. Der Antrag sollte möglichst früh nach dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden, spätestens bis zum Freitag vor der Wahl, 18 Uhr. Wer plötzlich krank wird, kann den Antrag sogar noch am Wahltag bis 15 Uhr in Briefwahlunterlagen umtauschen. Die sollte sich jedoch jeder gründlich durchlesen. Denn damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt und alles mit rechten Dingen zugeht, sind ein paar Sicherungen eingebaut. So muss der Wahlschein natürlich mit ins Kuvert, aber er darf genauso natürlich nicht mit in den Wahlumschlag. Ganz wichtig auch: Den Wahlbrief rechtzeitig abschicken oder abgeben. Denn was bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, nicht bei der zuständigen Stelle eingegangen ist, kann auch nicht mitgezählt werden.

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(9) Wahlberechtigt

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen, die am 22. September mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben oder sich gewöhnlich dort aufhalten. Jeder kann bei der Bundestagswahl nur einmal wählen. Deshalb wird jeder Wahlberechtigte automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen und erhält eine Wahlbenachrichtigung. Wer drei Wochen vor der Wahl noch keine erhalten hat, sollte sich bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung erkundigen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0206/0206020b
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