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Februar 1/2003
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Innenausschuss

Daueraufgabe Integration

Der Innenausschuss belegt bei seinen Zuständigkeiten in besonderer Weise die Parallelität von Regierungs- und Parlamentsorganisation. So wie das Innenministerium innerhalb der Bundesregierung sämtliche Angelegenheiten der Innenpolitik und der Verwaltung des Bundes wahrnimmt, die nicht ausdrücklich einem anderen Fachministerium zugewiesen sind, kümmert sich der Innenausschuss innerhalb des Bundestages ebenfalls um alle Aspekte der Innenpolitik und der Verwaltung des Bundes, für die kein anderer Fachausschuss des Parlamentes die Federführung hat.

Oft ist der Innenausschuss aber auch bei solchen Vorgängen mitberatend tätig, die von anderen Ausschüssen hauptsächlich betreut werden. Dies trifft zum Beispiel besonders auf Gesetzesvorhaben zu, die im Rechtsausschuss beheimatet sind. Hier gibt es – etwa bei der Kriminalitäts- und Korruptionsbekämpfung – immer wieder Überschneidungen.

Ein zentrales Thema in den Ausschussberatungen waren in der vergangenen Wahlperiode die Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes und das neue Zuwanderungsgesetz. Aber auch in der nun begonnenen Legislaturperiode wird die Integration von Ausländern sicherlich eine immer wiederkehrende Aufgabe des Ausschusses sein. Dabei geht es nicht zuletzt um länderübergreifende Lösungen. Es ist also vorauszusehen, dass der Ausschuss nicht nur versuchen wird, die deutsche Flüchtlings- und Asylpolitik in einem Zusammenhang zu sehen und daraus Konsequenzen zu ziehen, sondern als Folge daraus auch auf europäische Vereinbarungen zu dringen.

Ausschusslogo

Ohnehin nehmen die Dokumente und Unterrichtungen der europäischen Gremien immer größeren Raum in den Beratungen des Innenausschusses ein. Ergebnis der eingehenden Erörterung ist nicht selten die Aufforderung an die Bundesregierung, den Standpunkt des Parlamentes in den europäischen Entscheidungsprozess einzuspeisen. Anlass für eingehende Betrachtungen und Auseinandersetzungen sind immer wieder die Berichte der Bundesregierung etwa zur Bundesstatistik, zur Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten, zur Behandlung der Stasi-Unterlagen, zur Beamtenversorgung und nicht zuletzt zur Kriminalitätsentwicklung.

Unabhängig von den Beratungen über diese Berichte, die die Kontrollfunktion des Parlamentes auch in den Details der Fachausschussarbeit unterstreichen, stehen natürlich auch wichtige Gesetzesvorhaben auf der Tagesordnung des Innenausschusses. Die Reform der öffentlichen Verwaltung gehört immer wieder zum Themenfeld des Innenausschusses, wenn es weiter in Richtung Vereinfachung und Transparenz gehen soll. Daneben wird es laut absehbarem Arbeitsplan im Innenausschuss auch um verstärkte plebiszitäre Elemente gehen – also um die Frage, wie der Bürger stärker und mit mehr Verantwortung und Mitwirkungsmöglichkeiten in die Gesetzgebung und Meinungsfindung einbezogen werden kann. Auch das Datenschutzrecht wird den Ausschuss in dieser Wahlperiode sicherlich mehr als einmal beschäftigen. Leitgedanke dabei ist immer wieder, Sicherheit für die Gemeinschaft und Bürgerrechte für den Einzelnen in Einklang zu bringen.

In keiner anstehenden Regelung von erheblichem Belang trifft der Ausschuss eine Empfehlung für das Plenum, ohne zuvor Experten aus der Wissenschaft und der Praxis, aus Verbänden, Gewerkschaften und anderen Institutionen gehört zu haben. Und auch hier macht der Innenausschuss, anders als sein Name vermuten ließe, an den deutschen Grenzen nicht Halt. Beim Thema Integration und Zuwanderung würdigt der Ausschuss beispielsweise auch die Meinungsäußerungen internationaler Organisationen, wie zum Beispiel die des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge. Als zuständiges Gremium für die innere Sicherheit hat der Ausschuss zwangsläufig Berührungspunkte auch zu den Geheimdiensten. Und so wirkte er auch federführend bei gesetzlichen Verbesserungen zur parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste mit.


Cornelie Sonntag-Wolgast
„Wir werden in den nächsten Monaten unter anderem die Gesetze zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus überprüfen und nachschauen, ob sie effektiv sind und ob sie ausreichen. Daneben bleibt selbstverständlich die Integration von Ausländern eine Daueraufgabe. Außerdem haben wir uns die verstärkte Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen an der Meinungs- und Entscheidungsfindung auf Bundesebene vorgenommen.“
(Cornelie Sonntag-Wolgast, SPD, Vorsitzende des Innenausschusses. 38 Mitglieder, SPD: 16, CDU/CSU: 15, B’90/ Grüne: 3, FDP: 3, Petra Pau als beratendes Mitglied)
Cornelie Sonntag-Wolgast.

Cornelie.Sonntag-Wolgast@bundestag.de

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0301/0301013a
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