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Januar 1/2004
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(2) Minderheit

Sollte die Minderheit des Parlaments eine Enquete-Kommission beantragen, so spricht man auch nach dem folgenden Mehrheitsbeschluss über die Einsetzung des Gremiums von einer „Minderheiten-Enquete“. Finden sich jedoch mehrere Fraktionen und viele Abgeordnete zu einem solchen Antrag zusammen, die allein bereits die Mehrheit darstellen, wird das danach konstituierte Gremium „Mehrheits-Enquete“ genannt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2004/bp0401/00_0401020/0401020_2
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