Inneres. Zweifel an der zwischenstaatlichen Handlungsfähigkeit und Handlungswilligkeit der Bundesregierung im Hinblick auf die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und eine "rechtsmissbräuchliche" doppelte Staatsangehörigkeit türkischer Bürger in Deutschland stehen im Zentrum eines Antrages der CDU/CSU (15/4496). Die Fraktion bezieht sich dabei auf Pressemeldungen über Äußerungen des türkischen Außenamtes. Danach seien 40.000 bis 50.000 oder mehr türkische Bürger unter Verstoß gegen deutsches Staatsangehörigkeitsrecht illegal im Besitz eines wieder erworbenen türkischen Passes, "und das mit Hilfe der türkischen Regierung".
Diese habe per Runderlass im September 2001 alle türkischen Gouverneursämter angewiesen, in Deutschland verlangte Registerauszüge zu manipulieren und so den Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit gegenüber deutschen Behörden zu "vertuschen". Die Bundesregierung soll sich nun nachdrücklich für eine konsequente Haltung der türkischen Regierung gegen einen Missbrauch einsetzen.
So solle die Türkei dafür sorgen, dass türkische Staatsbürger nicht als deutsche Staatsbürger auftreten können, wenn sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund der Rechtslage verloren haben. Die Fraktion betont, es dürfe keine Verhandlungen mit den zuständigen Innenbehörden über "einvernehmliche" Lösungen und auch "keine bilateralen Vereinbarungen zur Wiedererlangung" der deutschen Staatsangehörigkeit geben.
Die CDU/CSU fordert, ein Übereinkommen über den Austausch von Einbürgerungsmitteilungen vom September 1964 zu ratifizieren. Dies würde die Feststellung über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit erleichtern. Beendet werden müsse auch die Rechtspraxis der Türkei, "missliebigen" Bürgern im Ausland die türkische Staatsbürgerschaft zu entziehen, um diese Bürger nicht zurücknehmen zu müssen. Vielmehr seien eindeutige Vereinbarungen mit der Türkei zu treffen, wonach türkische Bürger auch nach ihrer Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Türkei wieder zurückgenommen werden.
Schließlich sei ein Gesamtkonzept zur Bewältigung von Sicherheitsrisiken vorzulegen und im Bundestag zu erörtern. Ein solches Konzept müsse klare Handlungsstrategien zu den sich möglicherweise verschärfenden Sicherheitsrisiken durch islamistische Organisationen in Deutschland angesichts der EU-Beitrittsperspektive umfassen.