Famlie. Die Bundesregierung will drei EU-Richtlinien in deutsches Recht umsetzen, die zum Ziel haben, eine Diskriminierung von Menschen generell zu verhindern. In ihrem Gesetzentwurf (15/4538), der unter anderem ein Antidiskriminierungsgesetz sowie ein Gesetz zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten vor Diskriminierungen enthält, heißt es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität seien zu verhindern oder zu beseitigen. Festgelegt werden der Anwendungsbereich (Arbeitsleben, soziale Vergünstigungen, Bildung, zivilrechtlicher Teil) und die Begriffe der unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierung sowie der Belästigung und sexuellen Belästigung. Darüber hinaus geht es um die arbeitsrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Beschäftigten mit einem ausdrücklichen Benachteiligungsverbot sowie seinen Ausnahmeregelungen. Beschrieben werden ferner Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers sowie die Rechte der Beschäftigten, die aus dem Beschäftigtenschutzgesetz hervorgehen.
Kernstück seien dabei Regelungen zur Entschädigung und zum Schadensersatz. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen im Zivilrechtsverkehr. Über das EU-Recht hinausgehend werden auch die Merkmale Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität und Geschlecht in den zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz einbezogen, weil, so die Regierung, ansonsten wesentliche Bereiche des rechtlichen Lebens aus dem Benachteiligungsschutz ausgeklammert blieben.
Die Regierung betont, dass der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Diskriminierungen zukomme. Die Stelle werde beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtet. Sie werde neben den Beauftragten des Bundestages oder der Regierung, die ebenfalls gegen Diskriminierungen bestimmter Personengruppen vorgehen, unabhängig die Betroffenen informieren und beraten, Beratung durch andere Stellen vermitteln und eine gütliche Beilegung zwischen den Beteiligten anstreben. Zusätzlich habe die Stelle die Aufgabe, wissenschaftliche Untersuchungen vorzunehmen, dem Bundestag regelmäßig über Diskriminierungen zu berichten und Empfehlungen abzugeben. Der Antidiskriminierungsstelle werde ein "beratender Beirat" beigeordnet.
Für Unternehmen könnten aus der Anwendung der Vorschriften nur dann zusätzliche Kosten entstehen, wenn sie im Geschäftsverkehr unzulässige Unterscheidungen wegen der im Gesetz genannten Merkmale vornehmen, berichtet die Regierung. Sowohl Unternehmen als auch öffentliche Dienststellen könnten schadensersatzpflichtig werden, wenn sie Beschäftigte oder Bewerber diskriminieren. Die Regierung geht davon aus, dass Frauen bei allen Diskriminierungsmerkmalen besonders betroffen sind. Sie hält es daher für wichtig, dass Frauen auch von den neuen Schutzmöglichkeiten Gebrauch machen. Frauen benötigten daher eine besondere Ermutigung, sich gegen Diskriminierungen zur Wehr zu setzen.