Verbraucherschutz. SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen mit ihrem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Neufassung des Gentechnikrechts (15/4834) EU-Vorgaben in deutsches Recht umsetzen. Gleichzeitig hat die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (15/4828) verlangt, das Gentechnikgesetz "wettbewerbsfähig zu vervollständigen". Der Bundestag hat beide Vorlagen am 18. Februar zur Beratung an den Verbraucherschutzausschuss überwiesen.
Die Koalition schreibt in ihrer Initiative, die Freisetzungsrichtlinie der EU enthalte hauptsächlich Elemente, welche die Sicherheit erhöhen, beispielsweise die Beobachtung (so genanntes Monitoring) des gentechnisch veränderten Organismus auch dann, wenn die Genehmigung zum Inverkehrbringen bereits erteilt wurde. Vorgesehen sind auch die zwingende Kennzeichnung auf allen Stufen des Inverkehrbringens, die auf zehn Jahre befristete Genehmigung dafür mit anschließender Verlängerungsmöglichkeit sowie die Einführung eines öffentlichen Standortregisters sowohl für Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen als auch für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen, wenn diese als Produkte zugelassen sind. Ausgebaut wird auch die Öffentlichkeitsinformation und die Beteiligung der Öffentlichkeit, heißt es weiter. Verfahrenserleichterungen wie behördeninterne Fristen bei der Behandlung eines Antrags sind ebenso in der Richtlinie enthalten.
Die Union schreibt in ihrem Antrag, die von Verbraucherschutzministerin Renate Künast im November vorgelegte 6-Punkte-Mängelliste zum Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts sei noch vor der geplanten Novellierung des Gesetzes abzuarbeiten. So sei mit der EU-Kommission verbindlich zu klären, dass die Abgabe von Erzeugnissen an Dritte, deren zufälliger oder technisch nicht zu vermeidender Gehalt an gentechnisch veränderten Organismen auf eine genehmigte Freisetzung zurückzuführen ist, nicht als Inverkehrbringen gelte. Darüber hinaus sei der von der Union vor knapp zwei Jahren vorgelegte Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes in das deutsche Gentechnikrecht einzufügen.