Verteidigung. Ein Gesetz über die Neuordnung der Reserve der Streitkräfte (15/4485) ist am 17. Februar mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP vom Plenum angenommen worden. Die Union stimmte dagegen. Der Verteidigungsausschuss hatte eine entsprechende Empfehlung (15/4872) vorgelegt.
Vorgesehen ist, das Ende der Wehrpflicht für den Spannungs- und Verteidigungsfall einheitlich für alle Laufbahngruppen auf den Ablauf des Jahres, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird, festzusetzen. Gleichzeitig werden wegen der geänderten "konzeptionellen Rahmenbedingungen" für das Aufgabenspektrum der Bundeswehr die Streitkräfte nicht mehr über die Befähigung zum schnellen Aufwuchs eines größeren Kräftepotenzials durch die Reservisten verfügen.
Im Falle einer Verschlechterung der sicherheitspolitischen Lage werde der erforderlich werdende Wiederaufbau der Befähigung zur herkömmlichen Landesverteidigung "deutlich mehr Zeit" benötigen als bisher. Reservisten und Reservistinnen sollen deshalb künftig verstärkt eingesetzt werden. Dies solle auch ohne Rückgriff auf die klassische Mobilmachung geschehen und mache eine sichere gesetzliche Grundlage erforderlich.
Der Bundestag beschloss eine weitere Änderung, auf die schon der Verteidigungsausschuss mit Koalitionsmehrheit gedrungen hatte. Diejenigen können als Reservisten einberufen werden, die mit Inkrafttreten des Zivildienst-Änderungsgesetzes aufgrund des Wegfalls des Tauglichkeitsgrades T3 wehrdienstunfähig geworden seien, sofern sie dies wüschen würden. Bundesverteidigungsminister Peter Struck (SPD) gab dazu im Verteidigungsausschuss eine Erklärung zu Protokoll. Darin heißt es unter anderem, Zweck des Zivildienst-Änderungsgesetzes sei es nicht gewesen, Reservisten, die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes mit dem Tauglichkeitsgrad T3 gemustert worden waren, künftig pauschal von Wehrübungen auszuschließen. Diese Nebenfolge des Gesetzes werde nun durch die Koalitionsfraktionen behoben.
Änderungsantrag der Union abgelehnt
Die Union bezeichnete die vorgesehene Ermächtigung des Bundesverteidigungsministers als unzureichend. Dies müsse im Gesetz selber stehen. Die Union wollte ferner erreichen, dass Wehrpflichtige, die ihren Grundwehrdienst bis zum 30. September 2004 geleistet hätten und nach Maßgabe des ärztlichen Urteils verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten wehrdienstfähig waren, als wehrdienstfähig zu Wehrübungen und zu besonderen Auslandsverwendungen herangezogen werden können. Der Änderungantrag fand keine Mehrheit im Ausschuss. Die FDP meinte, das Gesetz stünde auf "tönernen Füßen" einer Wehrpflicht, die es in dieser Form am Jahresende nicht mehr geben wird. Dennoch gehe sie mit vielen Aspekten dieses Gesetzes konform, weshalb sie zustimme.