Auswärtiges. Die FDP ist im Auswärtigen Ausschuss am 16. Februar mit einem Antrag (15/3955) gescheitert, der sich mit der Situation in Tschetschenien befasste. Die Mehrheit aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen die Initiative, die CDU/CSU dafür.
Die FDP hatte deutlich gemacht, die russische Regierung dürfe bei der Bekämpfung des Terrorismus die Grundlagen des Völkerrechts und die Menschenrechte nicht weiter verletzen. Die Bundesregierung müsse die russische Administration unter Präsident Wladimir Putin bei ihrem Vorgehen gegenüber Tschetschenien in diesem Sinne drängen.
Der Bundestag sollte grundsätzlich den Willen der deutschen Regierung begrüßen, mit Russland intensiv bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus zusammenzuarbeiten. Die FDP betonte aber, dass dieser Kampf "mit Augenmaß" geführt werden müsse. Man dürfe sich nicht durch die Wahl falscher Mittel auf eine Stufe mit den Verbrechern stellen. Die FDP wollte den Bundestag auffordern, dass alle beteiligten Kräfte nach einer politischen Lösung suchen, die von der tschetschenischen Seite mitgetragen wird.