Recht. Mit den Stimmen aller vier Fraktionen hat der Bundestag am 18. Februar eine von der Länderkammer vorgeschlagene Änderung des Betreuungsrechts (15/2494) in einer vom Fachausschuss geänderten Fassung gebilligt. Der Rechtsausschuss hatte dem Parlament dazu eine Beschlussempfehlung (15/4874) vorgelegt. Das Gesetz wird damit am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten.
Der Rechtsausschuss hatte zwei Tage zuvor zum Teil wesentliche Änderungen an der Initiative des Bundesrats vorgenommen. So lehnte er insbesondere angesichts der nicht auszuschließenden Missbrauchsgefahr die Einführung einer gesetzlichen Vertretungsmacht für Ehegatten ab. Im ursprünglichen Entwurf war noch vorgesehen gewesen, dass einer der beiden Ehepartner, wenn der andere in Folge einer Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, seine Rechte und Pflichten selbst wahrzunehmen, beispielsweise begrenzt über ein Girokonto bestimmen darf. Der Ausschuss wies in diesem Zusammenhang darauf hin, die Möglichkeit einer Vollmacht in Betracht zu ziehen.
Gleichfalls verworfen wurde das Anliegen des Bundesrates, den Betreuten zur ambulanten ärztlichen Heilbehandlung zwangsweise - also gegen dessen Willen - vorführen zu lassen. Ferner einigten sich die Abgeordneten des Rechtsausschusses darauf, dass das Vormundschaftsgericht dem Pfleger einen festen Geldbetrag zubilligen kann, wenn die erforderliche Zeit für die Pflege vorhersehbar ist. Eines Nachweises der vom Pfleger aufgewandten Zeit bedarf es in diesem Fall nicht mehr. Weitergehende Ansprüche der Pfleger seien ausgeschlossen.
Zusätzlich wurde vereinbart, dem Vormundschaftsgericht die Möglichkeit zu geben, sich durch bestehende Gutachten Kenntnisse über den Betroffenen zu verschaffen und das Verfahren insgesamt effektiver zu gestalten. So sollen kostenintensive weitere Gutachten vermieden werden. In einem neuen Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuer werden die Vorschriften dazu zusammengefasst. So soll ein Vormund für jede Stunde zwischen 19,50 und 33,50 Euro je nach Qualifikation bekommen. Ein Betreuer soll zwischen 27 und 44 Euro je anzusetzender Stunde erhalten.
Die SPD führte aus, sie könne mit dem Kompromissvorschlag "sehr gut leben". Das Ehrenamt werde gestärkt, und auch für die Betreuten sei eine Lösung gefunden worden. Besonders zufrieden zeigten sich die Sozialdemokraten damit, dass Richter auf Probe im ersten Jahr nach der Ernennung nicht in Betreuungssachen tätig sein dürfen. Es bedürfe dieses Mindestmaßes an richterlicher Erfahrung.
Auch die CDU/CSU zeigte sich ebenfalls zufrieden mit der gefundenen Einigung. Wichtig sei ihr, darauf hinzuweisen, dass es nach Ablauf von zwei Jahren (im Sommer 2007) einen von der Regierung vorgelegten Bericht über die durch das Gesetz geregelten Erfahrungen geben müsse.
Bündnis 90/Die Grünen zeigten sich glücklich, dass die Vorschriften zur Ehegattenvollmacht und zur zwangsweisen Vorführung eines Betroffenen zur ärztlichen Behandlung weggefallen seien. Die Fraktion ist zuversichtlich, dass auch der Bundesrat seine Zustimmung zu dem Gesetzesvorhaben geben werde.
Die FDP bekundete ebenfalls ihre Zustimmung. Ein Wermutstropfen bleibe aber doch: Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes ist die Gewerbesteuerpflicht auch auf die Betreuer anzuwenden. Dies sei nicht hinnehmbar.
Mit der Gesetzesänderung sollen bestehende Missstände beseitigt, der bürokratische Aufwand minimiert und das Vergütungsrecht reformiert werden.