Inneres. Zum 19. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz über die Jahre 2001 und 2002 hat der Deutsche Bundestag am 17. Februar einen gemeinsamen Entschließungsantrag aller vier Fraktionen des Hauses verabschiedet. Der Innenauschuss hatte dazu eine entsprechende Beschlussempfehlung vorgelegt (15/4597).
In dem als Unterrichtung vorgelegten Bericht hatte sich der Datenschutzbeauftragte mit der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes im Zuge der Umsetzung der europäischen Datenschutzrichtlinie befasst und weitere Reformbemühungen zum Datenschutzrecht vorgestellt. Besondere Beachtung fand die Verwaltungsmodernisierung wegen der Auswirkungen auf den Datenschutz und die Problematik wachsender Datenbestände im nicht-öffentlichen Bereich.
Mit der nun verabschiedeten Entschließung wird die Modernisierung und Weiterentwicklung des Datenschutzrechts für unverändert erforderlich erklärt. Der Bundesregierung wird darin aufgetragen, den Schwerpunkt zunächst auf eine kontinuierlichen Vereinfachung des Rechts und eine Konzentration der Vorschriften im Bundesdatenschutzgesetz zu legen und Sonderregelungen auf das unabweisbar notwendige Maß zurückzuführen. Weiter ist noch in dieser Legislaturperiode ein Ausführungsgesetz zum Bundesdatenschutzgesetz vorzulegen, um Leerlauf bei der jüngsten Novellierung zu vermeiden. "Zügig" sei neben weiteren Aufgaben auch ein Gendiagnostikgesetz vorzulegen. Die Entschlüsselung des menschlichen Genoms und der Anwendungsmöglichkeiten erfordere eine umfassende gesetzliche Regelung genetischer Untersuchungen für medizinische Zwecke, zur Lebensplanung, bei Abstammungsgutachten, im Versicherungsbereich, im Arbeitsleben und in der wissenschaftlichen Forschung, heißt es in der Vorlage.