Gesundheit und Soziale Sicherung. Grünes Licht für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte hat der Bundestag am 14. April gegeben. Mit den Stimmen aller Fraktionen nahm er einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen (15/4924) in geänderter Fassung an. Die Änderungen in der Neufassung des Regierungsentwurfs gehen im Wesentlichen auf die Ergebnisse einer öffentlichen Anhörung und Vorschläge der Opposition zurück. So soll die Nutzung der medizinischen Daten in einem Notfall ohne die Notwendigkeit eines Netzzugangs möglich sein. Die Länder sollen mit vier Vertretern ein größeres Gewicht im Beirat der Selbstverwaltung erhalten und ihre Repräsentanten selbst ernennen. Festgelegt werden soll eine flexible Gestaltung der Testphase für das neue System. Der geänderte Entwurf sieht auch für private Leistungsanbieter die Möglichkeit vor, eine dem gesetzlichen Krankenversicherungsbereich entsprechende adäquate Refinanzierung der Investitions- und Betriebskosten der Telematikstruktur zu schaffen. Diese Änderung stieß in der Ausschussberatung am 13. April auf Widerstand der FDP. Die Fraktion enthielt sich bei diesem Punkt. Die Union nahm die Änderungen "mit Befriedigung zur Kenntnis", auch wenn sie von einigen Punkten nicht vollständig überzeugt sei.