Verkehr und Bauwesen. Die Promillegrenze für die gesamte Schiffsbesatzung während der Dienstzeit auf deutschen Schifffahrtsstraßen und weltweit von 0,8 auf 0,5 Promille zu senken, um den Alkoholmissbrauch in der Seeschifffahrt zu bekämpfen, ist ein Anliegen der Koalitionsfraktionen und der Union, dem die Mehrheit des Verkehrsausschusses am 13. April zustimmte. So wurde ein Antrag der Koalitionsfraktionen (15/4942) in geänderter Fassung beschlossen, dem die Union beigetreten war. Ihre eigene Initiative (15/4383) zog sie damit zurück.
Nach dem Willen der Abgeordneten sollte die geltende Rechtslage dahingehend geändert werden, dass die Promillegrenze bei der Beförderung von gefährlichen Gütern auf Seeschifffahrtsstraßen auf null herabgesetzt wird. Dieser Forderung schlossen sich die Liberalen nicht an. Ihren Ausführungen zufolge ist eine solche Regelung nicht sachgerecht, da man ein Besatzungsmitglied nicht bei einem festgestellten Wert von 0,1 Promille "festsetzen" könne. Die FDP verurteilte eine solche Vorgehensweise als Sanktion und machte sich in ihrem abgelehnten Antrag (15/3725) für eine Änderung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes (SUG) stark. Die Liberalen bezogen sich auf Klagen von Seeamtsvertretern, mit der Verabschiedung des SUG im Jahr 2002 habe man ihnen die Möglichkeit des Sofort-Vollzugs beim Patententzug genommen. Die SPD lehnte die von den Liberalen vorgeschlagene "massive" Änderung des SUG ab und verwies darauf, dass man den von der FDP angeregten Patententzug bei Alkoholmissbrauch am Schiffsteuer nicht durch das SUG zu regeln beabsichtige, sondern einen anderen Weg wähle. Außerdem lege man im geänderten Antrag auch einen starken Akzent auf die Prävention bei Gesundheitszeugnissen und wolle die Untersuchungen in der Seeschifffahrt erweitern.
"Es muss zu mehr Sicherheitsbewusstsein und Disziplin auf den Meeren kommen", begründete auch die Union die geforderte Verschärfung der Promillegrenze. Der Alkoholmissbrauch sei in den vergangenen zehn Jahren stetig gestiegen; allein in den Jahren zwischen 2001 und 2003 seien mit 126 festgestellten erhöhten Alkoholwerten bei Kontrollen in der Seeschifffahrt fast dreimal so viele Fälle festgestellt worden, wie in den drei Jahren zuvor. Dies verdeutliche den großen Handlungsbedarf. Die Havarie der ENA 2 im Juni vergangenen Jahres sei nicht nur das aktuellste Beispiel für Alkoholmissbrauch am Ruder, sondern auch "ein Skandal für sich". Damals seien 960 Tonnen Schwefelsäure in die Elbe ausgelaufen. In dem gemeinsamen Antrag hatte sich die Union mit ihrer Forderung nach einem Register für Wiederholungsfälle durchgesetzt. "Natürlich muss es hier um Sanktionen gehen", widersprachen Bündnis 90/Die Grünen der FDP. Da es sich um ein hohes Gefährdungspotenzial handele, müsse ein eindeutiges politisches Signal ausgesandt werden. Letztlich vollziehe man als Gesetzgeber das, was Reedereien ohnehin mit ihrer Besatzung schon vertraglich fixierten: keinen Alkohol im Dienst.