Inneres. Der Bundesgrenzschutz soll in Bundespolizei umbenannt werden. Die Regierung hat dazu einen Gesetzentwurf (15/5217) vorgelegt. Zur Begründung heißt es, der Bundesgrenzschutz sei eine Polizei des Bundes, dessen Aufgabe sich längst nicht mehr auf den klassischen Schutz der Grenzen beschränke. Aus einer früher vornehmlich verbandsmäßig aufgestellten Organisation sei eine mehr und mehr einzeldienstlich orientierte, moderne Polizei des Bundes geworden, deren Bezeichnung "Bundesgrenzschutz" ihrem heutigen Aufgabenspektrum nicht mehr gerecht werde.
Zu diesem zähle der Schutz der Bahn sowie der Schutz vor Angriffen gegen die Sicherheit des Luftverkehrs auf zurzeit 14 Großflughäfen. Auch verfolge sie Straftaten und ahnde Ordnungswidrigkeiten in ihrem begrenzten Aufgabenbereich. Sie wirke an polizeilichen Aufgaben im Ausland ebenso mit wie am Schutz deutscher, diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland und von Auslandsstationen der Deutschen Lufthansa. Des Weiteren unterstütze sie das Bundeskriminalamt beim Personenschutz und das Bundesamt für Verfassungsschutz bei der Funktechnik.
In Zusammenhang mit der Umbenennung entstünden Bund Kosten in Höhe von 460.000 Euro, etwa für den Austausch der Beschilderung von Liegenschaften oder Dienststellen, für die Kennzeichnung von Führungs- und Einsatzmitteln, insbesondere der Kraftfahrzeuge, Boote und Hubschrauber, sowie für den internen Dienststellenbedarf wie Siegel, Stempel oder sonstige Kennzeichnungen und Formulare.