Umwelt. Mit einem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die europäische Richtlinie zur Beherrschung von Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen in deutsches Recht umsetzen (15/5220). Gleichzeitig sollen damit die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Gremien "Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit" (TAA) und "Störfall-Kommission" (SFK) zu einer "Kommission für Anlagensicherheit" (KAS) zusammenzulegen. Die Zusammenlegung des TAA und der SFK macht es dabei erforderlich, vorab das Bundesimmissionsschutzgesetz zu ändern.
Die neuen Regelungen beziehen sich insgesamt auf konkurrierende Gesetzgebungskompetenzen des Bundes in den Bereichen Recht der Wirtschaft, Arbeitsschutz sowie Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung. Die Wahrnehmung dieser konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch den Bund ist zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erforderlich, heißt es in der Begründung.
Bundeseinheitliche Anforderungen
Der Bund sei zu einer entsprechenden Gesetzgebung befugt, wenn sich die Lebensverhältnisse in den Ländern der Bundesrepublik soweit auseinander entwi-ckelten, dass das Sozialgefüge beeinträchtigt ist oder sich eine derartige Entwicklung konkret abzeichnet. Die Anforderungen an die Sicherheit seien dabei nicht von regionalen oder örtlichen Besonderheiten geprägt. Vielmehr könne die Bundesregierung einen gleichwertigen Schutz der Bevölkerung vor Gefahren nur erreichen, wenn die Anforderungen bundesweit einheitlich festgelegt werden.
Zu den Kosten wird gesagt, Bund, Länder und Kommunen würden durch das Gesetz, mit dem die so genannte Seveso-II-Änderungsrichtlinie in nationales Recht überführt werden soll, nicht zusätzlich finanziell belastet. Der Bundestag hat den Entwurf am 14. April zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit überwiesen.