Das Parlament
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Nr. 27 / 04.07.2005
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Künftig solidarischer

Lastenausgleich in der gesetzlichen Unfallversicherung

Gesundheit und Soziale Sicherung. Der Lastenausgleich in der gesetzlichen Unfallversicherung wird neu geregelt. Dies hat der Bundestag am 30. Juni mit den Stimmen aller Fraktionen ohne Debatte beschlossen und einen entsprechenden Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (15/5669) angenommen. Der Gesundheitsausschuss gab am Vortag der Abstimmung im Plenum mit einer Beschlussempfehlung (15/5850) grünes Licht für die Änderung.

Die Neujustierung des Lastenausgleichs in der gesetzlichen Unfallversicherung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften wird mit dem anhaltenden Wegfall von Arbeitsplätzen, insbesondere in der Bauwirtschaft, und dem daraus folgenden Rückgang der Lohnsummen begründet. Dieser Entwicklung stünden im Wesentlichen unverändert hohe Rentenaltlasten aus früheren Versicherungsfällen gegenüber, so das nun beschlossene Gesetz. Dadurch habe sich bei einzelnen Berufsgenossenschaften und Gewerbezweigen die negative finanzielle Tendenz fortgesetzt. So seien die Unternehmen der Bauwirtschaft von deutlich überdurchschnittlichen Beitragsbelastungen betroffen.

Folgende Neuerungen sollen künftig dieses Ungleichgewicht ausräumen: Für gewerbliche Berufsgenossenschaften mit hohen Rentenlasten wird ein neuer, abgesenkter Grenzwert für die Ausgleichsberechtigung eingeführt. Diese Ausgleichsberechtigung setzt allerdings voraus, dass die Berufsgenossenschaft auch einen internen Solidarausgleich zwischen hoch und niedrig belasteten Gewerbezweigen schafft. Dessen Volumen muss eine gewisse gesetzlich festgelegte Mindestgröße erreichen und darf das Volumen der externen Ausgleichsmittel nicht unterschreiten. Außerdem sollen Berufsgenossenschaften künftig bestimmte Rentenlasten nach einem einheitlichen Maßstab auf ihre Mitgliedsunternehmen umlegen. Schließlich wird der Zusammenschluss von gewerblichen Berufsgenossenschaften erleichtert.

Die Neuregelung sei mit Fachverbänden abgestimmt, unterstrich die SPD in der Ausschussberatung am 29. Juni. Die seit zwei Jahren geltende Regelung reiche nicht mehr aus. Daher sei die Koalition vor allem der Bitte der Bauindustrie nachgekommen, den Lastenausgleich neu zu regeln. Dies müsse noch in dieser Legislaturperiode geschehen.

Die Union erinnerte in der Debatte an ihre Warnungen bei der jüngsten Änderung vor zwei Jahren, als sie in einem Entschließungsantrag die Notwendigkeit von Nachkorrekturen befürchtete: "Was wir damals prog-nostizierten, ist jetzt Wirklichkeit." Der nun vorgelegte Gesetzentwurf sei grundsätzlich richtig und "hoffentlich hinreichend", so die Union weiter.

Auch die FDP berief sich auf ihren weiter reichenden Antrag aus der Vergangenheit. Der Koalitionsentwurf sei aber in der jetzigen Situation notwendig. Ebenso notwendig wäre aber eine Strukturreform in diesem Bereich.

Aus der Sicht der Sozialdemokraten ist die Regelung vor zwei Jahren dennoch richtig gewesen: Hätten schon damals die nun vorgesehenen Regelungen gegriffen, wäre in der Branche vielleicht nicht so viel Eigeninitiative beim Lastenausgleich entstanden, so die Argumentation der großen Koalitionsfraktion.

Die Grünen zeigten sich "sehr erfreut", dass zum wahrscheinlichen Ende der Legislaturperiode Einigkeit im Ausschuss herrscht. Die eingebrachte Vorlage schaffe Voraussetzungen für eine solidarischere Lastenverteilung.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.