Verkehr und Bauwesen. Die Bundesregierung will den Betrieb elektronischer Mautsysteme regeln und hat dazu den Entwurf eines Mautsystemgesetzes (16/32) vorgelegt. Dabei geht es um die Übernahme von Vorgaben der Europäischen Kommission.
Diese zielen darauf ab, die elektronischen Mautsysteme in der EU so auszugestalten, dass die Verwendung unterschiedlicher Techniken und Spezifikationen in den einzelnen Mitgliedstaaten verhindert wird. Die Mautsysteme sollten das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes nicht behindern, weil dies den Zielen der europäischen Verkehrspolitik schaden könnte, so die Regierung.
Die Europäische Union schreibt in ihrer "Interoperabilitätsrichtlinie" unter anderem vor, dass alle elektronischen Mautsysteme, die ab 1. Januar 2007 in Betrieb genommen werden, nur die Techniken Satellitenortung, Mobilfunk nach der GSM/GPRS-Norm oder Mikrowellentechnik (5,8 Gigahertz) verwenden dürfen. Ein europäischer elektronischer Mautdienst soll es ermöglichen, dass die Nutzer aufgrund eines einzigen Vertrages mit einem Betreiber oder aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnisses Zugang zu allen europäischen Mautsystemen erhalten.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, soll den Nutzern ein Gerät zur Verfügung gestellt werden, das mit den drei Techniken kommunizieren kann, die in den genannten Mautsystemen als einzige verwendet werden dürfen. Der Gesetzentwurf der Regierung bezieht sich ausschließlich auf die Art und Weise der Mauterhebung. Die Festlegungen der Mauterhebung, die mautpflichtigen Strecken und Fahrzeuge sowie die Gebührenhöhe bleiben nach Regierungsangaben unberührt.