Recht. Die Regierung will Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums bereinigen. In einem Gesetzentwurf (16/47) erläutert sie, diese Bereinigung sei ein "Beitrag zu einer zeitgemäßen, effektiven und übersichtlichen Rechtsordnung". Darin seien Vorschriften, die unnötige Bürokratie auslösen und damit Bürger, Unternehmen und die Verwaltung mit Zeit und Kosten belasten, fehl am Platz. Sie müssten auch schon deshalb beseitigt werden, um dem Eindruck vorzubeugen, dass sie für die Bewertung heutiger Sachverhalte maßgeblich wären. Das Bundesrecht enthalte eine Vielzahl von Vorschriften, die heute keine praktische Wirkung mehr entfalten. Es existierten zudem zahlreiche Vorschriften, die noch aus dem Reichsrecht stammten. Der Bundesrat begrüßt das Anliegen und erklärt sich zur Mitarbeit bereit. Er stellt aber mit Bedauern fest, dass die Beteiligung der Länder durch die Regierung der Bedeutung und Komplexität des Vorhabens nicht angemessen gewesen sei.