Wirtschaft und Arbeit. Die Bundesregierung plant, eine neue Rechtsgrundlage für statistische Erhebungen im Dienstleistungssektor zu schaffen. In ihrem Gesetzentwurf über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (16/36) heißt es, diese Rechtsgrundlage müsse befristet sein oder jederzeit ausgesetzt werden können, um die Unternehmen sofort zu entlasten, wenn aufgrund von in der Verwaltung bereits vorhandenen Daten auf die Erhebungen verzichtet werden kann.
Für die Jahre ab 2006 sei geplant, solche Verwaltungsdaten zu nutzen, wobei diese allerdings auf ihre Eignung überprüft werden müssten. Da sich das Ergebnis der Tests für die betroffenen Dienstleistungsbereiche verzögern werde, sei eine Verwendung von Verwaltungsdaten vom kommenden Jahr an nicht gesichert. Das geplante Gesetz soll bis zum 14. Februar 2009 in Kraft bleiben und sich auf bestimmte Dienstleistungsbereiche beziehen.