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EU-Konvent
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Rede von Dr. Jürgen Meyer im Europäischen Konvent
am 18. März 2003

Das vorliegende Subsidiaritätsprotokoll ist aus meiner Sicht mit Ausnahme des Vorschlages für das Klagerecht bei Zweikammersystemen überzeugend.

Das Subsidiaritätsprinzip ist ein eminent wichtiges und in erster Linie politisches Prinzip, das primär einer politischen Kontrolle unterliegen muss. Diese muss im Rahmen der bestehenden Institutionen und der vorhandenen gemeinschaftlichen Verfahren erfolgen. Zusätzliche institutionelle Strukturen zur Subsidiaritätskontrolle auf EU-Ebene sind weder nötig noch wünschenswert. Eine effektivere Kontrolle der Subsidiarität darf nicht zu einer spürbaren Belastung oder Verzögerung der Entscheidungsverfahren auf EU-Ebene führen, deshalb ist die 6-Wochen-Frist für Einwendungen angemessen und ausreichend.

In diesem Zusammenhang betone ich in Übereinstimmung mit dem Deutschen Bundestag in einem Plenarbeschluss aus der vergangenen Woche, dass es nicht durch die Hintertür der Subsidiaritätskontrolle zu einem verkappten Vetorecht der nationalen Parlamente kommen darf. Rote Karten in jeder Form sind deshalb abzulehnen. Auch ist eine Einschränkung der Kontroll- und Beteiligungsrechte des Europäischen Parlaments im Rahmen einer Subsidiaritätskontrolle nicht hinnehmbar. Neue Mechanismen zur Subsidiaritätskontrolle sind kein Ersatz für unzureichende innerstaatliche Beteiligungsrechte nationaler Parlamente in einzelnen Mitgliedstaaten. Diese müssen die nationalen Parlamente selbst erkämpfen.

Bei der Subsidiaritätskontrolle ist unbedingt sicherzustellen, dass in der Europäischen Verfassung Regelungen getroffen werden, die neben dem Ausschuss der Regionen in den EU-Mitgliedstaaten mit Zweikammersystemen die volle und gleichberechtigte Einbeziehung beider Kammern ermöglicht. Das hat die zuständige Arbeitsgruppe aus triftigen Gründen vorgeschlagen. So sollten z.B. in Deutschland Bundestag und Bundesrat eigenständige Rügerechte mit einer Stimme für jede Kammer und daraus resultierend eigenständige Klagemöglichkeiten vor dem Europäischen Gerichtshof erhalten.

Quelle: http://www.bundestag.de/internat/eu_konvent/meyer_konv/meyer024
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