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PPP
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Bewerbungsverfahren


Wie bewirbt man sich?

Die Bewerbung zum PPP ist nur mit einer Bewerbungskarte möglich, die Sie ab 2. Mai 2006 von dieser Internetseite ausdrucken können.

Schüler/innen schicken die blaue Bewerbungskarte an die für ihren Wahlkreis zuständige Austauschorganisation. Die Karte muss dort spätestens am 1. September 2006 eingegangen sein (Datum des Poststempels ist unerheblich).

Junge Berufstätige/Auszubildende schicken die rosa Bewerbungskarte an die Austauschorganisation Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (InWEnt). Die Karte muss dort spätestens am 1. September 2006 eingegangen sein (Datum des Poststempels ist unerheblich).

Unbedingt beachten!
Anmeldungen, die nicht mit einer Bewerbungskarte erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben unvollständig ausgefüllte und/oder verspätet bzw. an eine nicht zuständige Austauschorganisation oder den Deutschen Bundestag oder eine/n Bundestagsabgeordnete/n gesandte Bewerbungskarten.
Der Nachweis einer fristgerechten Absendung ist durch Versand per Einschreiben oder per Fax möglich.



Die Bewerbungskarten sind ab dem 2. Mai 2006 abrufbar.


 


Ermittlung des Bundestagswahlkreises

Die für Schüler/innen zuständige Austauschorganisation richtet sich nach dem Bundestagswahlkreis, in dem der/die Schüler/in am 1. September 2006 mit dem ersten Wohnsitz gemeldet ist. Die Wahlkreisnummer kann bei dem/der örtlichen Bundestagsabgeordneten, Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen, Statistischen Ämtern bzw. Wahlämtern erfragt werden. Wichtig: in größeren Städten ist der Wahlkreis nicht nur von der Straße, sondern zum Teil auch von der Hausnummer abhängig.

Junge Berufstätige/Auszubildende müssen wie die Schüler/innen ihren Bundestags-Wahlkreis ermitteln (siehe oben) und auf der Bewerbungskarte eintragen.


Wie geht es weiter?

Nach Eingang der Bewerbungskarte verschicken die Austauschorganisationen die vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern die Bewerber/innen aufgrund ihrer Angaben die Teilnahmebedingungen erfüllen.
Diese Unterlagen sind fristgerecht und vollständig ausgefüllt an die Organisation zurückzusenden.

Quelle: http://www.bundestag.de/jugend/ausprog/ppp/161293
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