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Gesetz zur Änderung von Artikel 38 (2) GG

Foto: Eine Hand, die einen Stimmzettel hält, der bereits im Schlitz einer Wahlurne steckt. Im Hintergrund, unscharf, eine Person
Wählen gehen!
© dpa
Lupe



In den vergangenen Jahren wurde das Thema Wahlrecht in der Politik und der Öffentlichkeit vermehrt diskutiert. Die Ursachen dafür sind vielfältig: Jugendliche haben ein verstärktes Desinteresse an Politik, Familien sind gesellschaftlich benachteiligt. Es wird ein Gesetzesvorschlag eingebracht, ein Wahlrecht von Geburt an einzuführen. Dieses soll - bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres - von den Eltern stellvertretend ausgeübt werden.

Das aktive Wahlrecht ist in der repräsentativen Demokratie das zentrale Mittel, um Einfluss auf die Politik zu nehmen. Jugendlichen unter 18 Jahren ist dieses Mittel zurzeit verwehrt. Ein Wahlrecht würde ihnen neue Möglichkeiten der politischen Beteiligung geben. Zugleich aber würde es die Jugendlichen vor die Frage stellen, ob sie überhaupt über eine politische Meinung verfügen oder sich diese bilden möchten.

Altersempfehlung: Stufen 10-13.

Wir empfehlen das Thema Wahlrecht vor allem für Teilnehmende zwischen 15 und 17 Jahren, die von dieser Frage selbst betroffen sind. Die Materie ist in ihrer Komplexität für die Endjahrgänge der Sekundarstufe I und die Anfangsjahrgänge der Sekundarstufe II geeignet.
Quelle: http://www.bundestag.de/jugend/veranst/planspiel/themen/thema4
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