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Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe besteht aus zwei Senaten mit je acht Richterinnen und Richtern. Sie sind in ihrer Tätigkeit unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Seine Mitglieder werden jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Für die Wahl der Verfassungsrichter setzt der Bundestag zu Beginn der Wahlperiode einen Wahlausschuss ein.

Das Gericht entscheidet u.a. über
  • Verfassungsbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern,
  • die Vereinbarkeit von Bundes- und Landesrecht mit dem Grundgesetz,
  • verfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Bundesorganen, z.B. dem Bundestag und der Bundesregierung,
  • verfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern,
  • Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung,
  • die Verwirkung von Grundrechten,
  • die Verfassungswidrigkeit politischer Parteien.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

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Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/b/b16
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