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Bundeswahlgesetz

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland werden in Artikel 38 die Grundsätze für die Wahlen zum Deutschen Bundestag festgelegt.

Die Einzelheiten regelt das Bundeswahlgesetz, dass der Deutsche Bundestag verabschiedet hat.

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Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/b/b18
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