Glossar
Wahlen
Erststimme
Bei der Bundestagswahl haben die
Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, die Erststimme und
die Zweitstimme.
Mit der Erststimme wird die Direktwahl getroffen. Die Kandidatinnen
und die Kandidaten, die in einem Wahlkreis die Mehrheit der
Erststimmen erhalten, sind gewählt.
Für die Wahl zum 15. Deutschen Bundestag ist die Bundesrepublik Deutschland in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Somit werden 299 Abgeordnete in Direktwahl über die Erststimme gewählt. Sie erringen ein sogenantes Direktmandat.
Für die Kräfteverhältnisse der Parteien im Bundestag ist jedoch die Zweitstimme ausschlaggebend.
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Für die Wahl zum 15. Deutschen Bundestag ist die Bundesrepublik Deutschland in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Somit werden 299 Abgeordnete in Direktwahl über die Erststimme gewählt. Sie erringen ein sogenantes Direktmandat.
Für die Kräfteverhältnisse der Parteien im Bundestag ist jedoch die Zweitstimme ausschlaggebend.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/e/e05