Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > PARLAMENT > Wahlen > Glossar > Glossar - G >
Wahlen
[ Übersicht ]   [ weiter ]

Geheim, Wahlgrundsatz

Eine Wahl ist geheim, wenn von niemandem festgestellt werden kann, wie ein bestimmter Wähler gewählt hat. Auch wenn jemand freiwillig bekanntgibt, wie er gewählt hat, darf das nicht nachprüfbar sein.

zurück zur Übersicht
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/g/g01
Seitenanfang
Druckversion
VOLLSTÄNDIGE WAHLERGEBNISSE