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Wahlen
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Landeswahlleiter

Von den Regierungen der Bundesländer oder von ihnen benannten Stellen wird jeweils ein Landeswahlleiter berufen.

Neben administrativen Aufgaben ist er u.a. zuständig für
  • die Berufung der Beisitzer des Landeswahlausschusses,
  • ggf. die Entscheidung über die Bestellung gemeinsamer Kreiswahlorgane für mehrere Wahlkreise,
  • die Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten,
  • die Entgegennahme und Vorprüfung der Landeslisten,
  • die Überprüfung der Wahlbewerber auf unzulässige Doppelkandidaturen,
  • die Bekanntmachung der zugelassenen Landeslisten,
  • die Ermittlung und Bekanntgabe der vorläufigen Stimmenergebnisse im Land,
  • die Vorbereitung der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses durch den Landeswahlausschuss,
  • die Benachrichtigung der gewählten Listenkandidaten,
  • die Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses des Landes,
  • die Bestimmung des Tages einer etwaigen Nach-, Wiederholungs- oder Ersatzwahl,
  • die Berufung von Listennachfolgern.
Der Landeswahlleiter und sein Stellvertreter werden auf unbestimmte Zeit ernannt.

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Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/l/l03
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