Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > PARLAMENT > Wahlen > Glossar > Glossar -U >
Wahlen
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Ungültige Stimmzettel

Ungültig sind Stimmzettel,
  • die nicht in einem amtlichen Wahlumschlag abgegeben wurden,
  • wenn der Wahlumschlag gekennzeichnet wurde oder einen fühlbaren Gegenstand enthält,
  • auf denen keine Stimme abgegeben wurde;
  • auf denen die Stimmabgabe nicht eindeutig ist, weil beispielsweise mehrere Direktkandidaten oder Landeslisten angekreuzt wurden,
  • die eine Kennzeichnung, eine Anmerkung oder einen Vorbehalt enthalten.
Wird nur eine Stimme abgegeben, dann ist die andere ungültig.

zurück zur Übersicht
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/u/u03
Seitenanfang
Druckversion
VOLLSTÄNDIGE WAHLERGEBNISSE