Glossar
Wahlen
Zusammentritt des Bundestages (Wahlperiode)
Die Wahlperiode, auch Legislaturperiode
genannt, beginnt mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages, der
spätestens am 30. Tag nach der Bundestagswahl zusammenkommen
muss.
Mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages endet die Wahlperiode des vorangegangenen Bundestages.
Der 15. Deutsche Bundestag war am 22. September 2002 gewählt worden und am 17. Oktober 2002 erstmalig zusammengetreten. Damit endete die 14. Wahlperiode.
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Mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages endet die Wahlperiode des vorangegangenen Bundestages.
Der 15. Deutsche Bundestag war am 22. September 2002 gewählt worden und am 17. Oktober 2002 erstmalig zusammengetreten. Damit endete die 14. Wahlperiode.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/z/z01