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Amtsausstattung

Die Abgeordneten erhalten eine Amtsausstattung als Aufwandsentschädigung. Sie umfasst Geld und Sachleistungen. Zur Amtsausstattung gehören unter anderem ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages, die freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG, Inlandsflüge und Dienstfahrzeuge. Außerdem können Abgeordnete auf das Informations- und Kommunikationssystem des Bundestages zurückgreifen.

Quelle: Parlamentsdeutsch. Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003, geändert April 2006

Quelle: http://www.bundestag.de/wissen/glossar/181016
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