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Beschlussempfehlung

Der Ausschuss, an den nach der ersten Beratung im Plenum Vorlagen zur federführenden Beratung überwiesen wurden, erarbeitet für den Bundestag Beschlussempfehlungen. In ihnen sind die Diskussion im Ausschuss, die vorgetragenen Änderungen zu der jeweiligen Vorlage sowie die Voten der mitberatenden Gremien zusammengefasst. Anhand von Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse fällt das Plenum des Bundestages seine abschließenden Entscheidungen.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/wissen/glossar/181111
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