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Enquete-Kommission

Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist der Bundestag verpflichtet, zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe Enquete­Kommissionen einzusetzen. Die Mitglieder der Enquete­Kommission werden im Einvernehmen der Fraktionen benannt. Enquete­Kommissionen bestehen aus Abgeordneten und externen Sachverständigen. Sie legen dem Bundestag Berichte und Empfehlungen bis zum Ende der Wahlperiode vor. Auf deren Grundlage kann der nächste Bundestag darüber entscheiden, ob die Enquete­Kommission ihre Arbeit fortsetzt.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/wissen/glossar/181215
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