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Wahlkreis

Damit das Verfassungsgebot der "gleichen" Wahl eingehalten wird und alle Stimmen gleich viel Gewicht haben, ist das Bundesgebiet in 299 Wahlkreise eingeteilt, in denen stets annähernd gleich viel Wahlberechtigte wohnen. Das sind jeweils rund 200.000, wobei gewisse Abweichungen nach oben und unten möglich sind. Faktisch gibt es aber zwischen den Wahlkreisen erhebliche Unterschiede, die sich auch in der Betreuung durch die Abgeordneten niederschlagen: Ein Flächenwahlkreis mit großer Ausdehnung erfordert allein zeitlich mehr Fahr- und Organisationsaufwand als ein auf wenige Kilometer beschränkter Großstadtwahlkreis.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - Oktober 2002

Quelle: http://www.bundestag.de/wissen/glossar/181816
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