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Kinder sind kein Armutsrisiko

Bild: Ekin Deligöz
Ekin Deligöz, Bündnis 90/Die Grünen.

Debatte: Kinderarmut in Deutschland

Ekin Deligöz, Bündnis 90/Die Grünen

Kinder sind kein Armutsrisiko an sich. Besondere Lebenslagen von Familien erhöhen deren Armutsrisiko allerdings deutlich. Die Hauptursache für Armut sind in erster Linie Arbeitslosigkeit eines oder beider Elternteile, Krisen wie Trennung und Scheidung und auch Niedrigeinkommen, die nicht ausreichen, um auch die Bedürfnisse der Kinder abzudecken.

Betroffen von Armut sind zumeist Alleinerziehende und deren Kinder sowie Familien mit Migrationshintergrund. Grundsätzlich sind zudem Familien mit jüngeren Kindern stärker von Armut bedroht. Beim Zusammenkommen verschiedener Faktoren entstehen Armutskarrieren, also dauerhafte Armut, die nicht selten ‚vererbt’ wird. Es wird oft verkannt, dass sich Armut auf verschiedenen Ebenen ausprägt. Besonders bei Kindern führen neben materiellen Fragen ein Mangel an Bildung, Gesundheit sowie kulturellen und sozialen Kompetenzen zu sozialer Ausgrenzung.

Die rot-grüne Koalition hat bereits erhebliche Anstrengungen unternommen, Kinder- und Familienarmut zu bekämpfen. Der ausgeweitete Familienlastenausgleich dämpft Einkommensarmut erheblich. Dennoch sind weitere Anstrengungen zur zielgenauen Bekämpfung von Kinderarmut notwendig. Vor allem Alleinerziehenden mangelt es vielfach an Kinderbetreuungsangeboten, was den Zugang zur Erwerbstätigkeit erschwert. Hier setzten das Ganztagsschulprogramm und das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) an. Sie bezwecken den Ausbau des Betreuungsangebotes zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie intensivieren gleichzeitig die Förderung und Bildung der Kinder; das ist ein zentraler Schlüssel zur Armutsbekämpfung.

Ein weiteres Problem besteht für Familien, bei denen ein niedriges Einkommen zwar für den Unterhalt der Eltern, nicht aber für den der Kinder vollständig ausreicht. Mit dem Kinderzuschlag im Rahmen des Arbeitslosengeldes II soll verhindert werden, dass Familien nur der Kinder wegen in den ALG-II-Bezug geraten. Zu prüfen ist die Weiterentwicklung des Zuschlages.

Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 04. April 2005


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