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Arbeiten:
Es gibt viel zu tun! GLASKLAR „Arbeiten“ begleitet die
Abgeordneten durch die Sitzungswoche, schaut sich an, wie ein
Gesetz entsteht und hat junge Menschen getroffen, die im Bundestag
arbeiten. Und was macht eigentlich ein Bundestagspräsident und
was eine Fraktionsvorsitzende? GLASKLAR hat einfach mal
nachgefragt.
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Internet. Die Plattform bietet Chats mit Abgeordneten des
Bundestages, Diskussionsforen, Abstimmungen, Nachrichten und
Hintergrundberichte zu aktuellen politischen Themen.
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Betrunkene am Steuer sind nicht nur auf der Straße, sondern auch auf See eine Gefahr. Ein betrunkener Kapitän, der eine Havarie verursacht, kann großen Schaden anrichten. 2004 liefen, nur ein Beispiel von vielen, 960 Tonnen Schwefelsäure in die Elbe. Die Ursache war Alkoholmissbrauch. Dagegen muss man etwas tun, denn der „drunken sailor“ taugt vielleicht noch für schmissige Shantys, aber in der modernen Seefahrt hat er nichts zu suchen.
Alljährlich werden 800 Millionen Tonnen Öl allein in den Häfen der Europäischen Union umgeschlagen. Die Verkehrsdichte auf der Nord- und der Ostsee ist groß. Sicherheit auf See ist ein hohes Gut. Deshalb haben wir uns für eine Nullpromillegrenze bei Gefahrguttransporten mit hohem Risikopotenzial – insbesondere Tankschiffe und Seeschiffe, die radioaktive Stoffe befördern – und für das Führen Experten Brauchen wir Promillegrenzen auf See, Herr Steenblock? von Fahrgastschiffen eingesetzt und dies auch umgesetzt.
Im Juni 2005 beschloss der Deutsche Bundestag einen dahingehenden überfraktionellen Antrag von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen. Der enthält auch für die Führer aller sonstigen Schiffe und Sportboote eine Anpassung an die im Straßenverkehr geltenden Werte. Die Grenze des Erlaubten liegt nun auch auf dem Wasser bei 0,5 Promille. Außerdem haben wir die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um bei der Klärung von Eignungszweifeln das Ruhen von Fahrerlaubnissen anordnen zu können. Das ging bislang nicht und führte zu dem absurden Zustand, dass einem Kapitän, der volltrunken ein Schiff führt, eine Geldstrafe auferlegt und der Führerschein für Kraftfahrzeuge entzogen werden konnte. Aber wenn er ausgenüchtert war, durfte er sofort wieder ans Schiffsruder. Früher konnten Seeämter zumindest mit vorläufigen Anordnungen betrunkene Schiffsoffiziere aus dem Verkehr ziehen. Dieses Instrument war ihnen aber genommen worden.
Der Beschluss des Bundestages vom Juni vergangenen Jahres läuft unter dem Begriff „12. Verordnung zur änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften“ und ist ein Schritt in die richtige Richtung. Trunkenheit am Schiffsruder werden wir dadurch nicht ganz verhindern können, aber uns stehen bessere Möglichkeiten für Sanktionen zur Verfügung.
Foto: studio kohlmeier
Erschienen am 8. Februar 2006
Rainder Steenblock, Jahrgang 1948, Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen, ist europapolitischer Sprecher seiner Fraktion und als Verkehrspolitiker unter anderem mit Hafenpolitik und Seesicherheit befasst.