> Unter der Kuppel > Parlamente
Die aktuelle Ausgabe von Blickpunkt Bundestag liegt jetzt vor. Sie können sie hier als PDF-Datei öffnen oder herunterladen. Blickpunkt Bundestag können Sie auch abonnieren. Mehr dazu unter „Abo“.
Arbeiten:
Es gibt viel zu tun! GLASKLAR „Arbeiten“ begleitet die
Abgeordneten durch die Sitzungswoche, schaut sich an, wie ein
Gesetz entsteht und hat junge Menschen getroffen, die im Bundestag
arbeiten. Und was macht eigentlich ein Bundestagspräsident und
was eine Fraktionsvorsitzende? GLASKLAR hat einfach mal
nachgefragt.
www.glasklar-bundestag.de
Politik aktiv gestalten:
Mitmischen.de ist das Jugendforum des Deutschen Bundestages im
Internet. Die Plattform bietet Chats mit Abgeordneten des
Bundestages, Diskussionsforen, Abstimmungen, Nachrichten und
Hintergrundberichte zu aktuellen politischen Themen.
www.mitmischen.de
Schweden hat nicht nur eine lange Tradition als Wohlfahrtsstaat, es ist auch geradezu ein Muster einer konsensorientierten Demokratie. Deutlich wird dies vor allem beim Umgang des Parlaments mit Gesetzesvorschlägen. So laufen die Vorbereitungen zu einem Gesetz in Schweden in aller Offenheit ab. Die Initiative für ein Gesetzesvorhaben geht in Schweden, ähnlich wie in Deutschland, in der Regel von der Regierung aus, doch schon bevor die Regierung einen Vorschlag macht, kann das Parlament eingreifen.
So kann der Reichstag (Riksdag) bei wichtigen Gesetzen die Regierung auffordern, so genannte Untersuchungskommissionen (utredning) einzurichten, um einen Vorschlag auf Herz und Nieren zu prüfen. Rund 200 solcher Kommissionen werden jedes Jahr von der Regierung berufen. Zu einer Untersuchung gehört es auch, alle Verwaltungen und die betroffenen Interessenverbände anzuschreiben und sie um eine Stellungnahme zu bitten. Die Interessen von gesellschaftlichen Gruppen werden so schon eingearbeitet, bevor ein konkreter Entwurf auf dem Tisch liegt. Dieses so genannte Remiss-Verfahren entscheidet oft schon über das
Schicksal eines Entwurfs. Fällt das Urteil negativ aus, dann wird der Entwurf entweder zurückgezogen oder überarbeitet. Rund 15 Prozent der Gesetzentwürfe werde auf diese Weise aufgegeben.
Auch für Verfassungsänderungen haben die Schweden ein besonderes Verfahren, das sehr auf Kontinuität setzt. Damit eine Änderung in Kraft treten kann, muss sie von zwei aufeinander folgenden Reichstagen beschlossen werden. Die erste Abstimmung darüber muss neun Monate vor Ablauf einer Legislaturperiode erfolgen. Die zweite Abstimmung folgt dann nach der Wahl. Ein Drittel der Abgeordneten kann dann ein Referendum verlangen, das zusammen mit den Parlamentswahlen stattfindet. Bindend ist ein solches Referendum allerdings nur, wenn die Verfassungsänderung von der Mehrheit der Wähler abgelehnt wird.
Text: Matthias Rumpf
Foto: picture-alliance
Erschienen am 14. Februar 2005
Daten und Fakten
Ländername: Königreich
Schweden
EU-Beitritt: 1995
Währung: Schwedische Krone
Hauptstadt: Stockholm
Bevölkerung: 8,95 Millionen
Staatsform: Konstitutionelle
Monarchie
Parlament: Riksdag (349 Abgeordnete)
Weitere Informationen unter
www.riksdagen.se.