Recht. Für eine moderne Patentgesetzgebung in der Biotechnologie setzen sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit einem Antrag (15/2657) ein. Der rechtliche Schutz biotechnologischer Erfindungen sei wichtig für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Deutschland.
Die Koalitionsfraktionen weisen darauf hin, die EU-Biopatentrichtlinie setze der Patentierung von Lebewesen europaweit ethische Grenzen. Ausdrücklich verboten würden jetzt Patente zum Klonen von menschlichen Lebewesen, Patente für Keimbahneingriffe beim Menschen sowie die Verwendung menschlicher Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken. Auf EU-Ebene soll sich die Regierung für Verbesserungen und Präzisierungen der Biopatentrichtlinie 98/44/EG einsetzen. Dabei soll sie entsprechend dem Grundgedanken des Patentrechts für einen "fairen Interessenausgleich" sorgen, der Überprivilegierungen bei der Reichweite des Stoffschutzes vermeide und mit internationalen Verträgen zum Schutz des geistigen Eigentums sowie der biologischen Vielfalt und Sicherheit übereinstimme.
EU-weit und international solle sich die Bundesregierung dafür einsetzen, den Herkunftsnachweis bei biologischem Material zur Pflichtangabe für den Patentanmelder zu machen, heißt es. Auf nationaler Ebene - etwa beim geplanten Gendiagnostik-Gesetz - sollten zudem kurzfristig gesetzliche Regelungen zur Stärkung des Persönlichkeitsschutzes beim Umgang mit personenbezogenen Daten sowie zur Verwendung menschlicher Desoxyribonukleinsäure (DNS), Zellen oder Organen vorgelegt werden.
Die Regierung wird außerdem dazu aufgerufen, innerhalb einer Frist von drei Jahren ab Gesetzesverkündung dem Parlament einen Bericht über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie vorzulegen. Außerdem soll sie sich dafür einsetzen, das Europäische Patentübereinkommen daraufhin zu überprüfen, wie Kontrollmöglichkeiten und Transparenz verbessert werden können.